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Zum 11. Jahrestag des Inkrafttretens der Europaratskonvention gegen Menschenhandel Menschenhandel: Zusammenarbeit zwischen Behörden und Zivilgesellschaft fördern

Beteiligten Akteure wie Polizei und Fachberatungsstellen müssen für den Schutz Betroffener Hand in Hand zusammenarbeiten. © iStock.com/ijeab

· Meldung

Menschenhandel ist ein schwerwiegender Verstoß gegen die Menschenrechte. Damit Betroffene in der Wahrnehmung ihrer Rechte unterstützt werden können, müssen die beteiligten Akteure, etwa die Polizei und Fachberatungsstellen, gut zusammenarbeiten. Zum 31. März, dem 11. Jahrestag des Inkrafttretens der Europaratskonvention zur Bekämpfung von Menschenhandel, veröffentlicht die Berichterstattungsstelle Menschenhandel des Instituts eine Handreichung zur Kooperation zwischen zivilgesellschaftlichen und behördlichen Akteuren. Die knapp 50-seitige Publikation informiert unter anderem über staatliche Verpflichtungen und rechtliche Vorgaben, spricht Empfehlungen aus und dient als Arbeitshilfe bei der Aus- und Umarbeitung von Kooperationsdokumenten.

Nationalen Verweisungsmechanismus fördern

Mit der Handreichung möchte die Berichterstattungsstelle Menschenhandel die Entwicklung und Umsetzung eines „Nationalen Verweisungsmechanismus“ fördern. Ein Verweisungsmechanismus dient als Kooperationsrahmen für die beteiligten Akteure und hilft ihnen dabei, Betroffene von Menschenhandel frühzeitig zu identifizieren, zu unterstützen und zu betreuen. Er bietet darüber hinaus Handlungsorientierung und definiert Verfahrensabläufe, zum Beispiel um Betroffene an das Hilfesystem weiterzuleiten. Um sicherzustellen, dass Betroffene von Menschenhandel in allen Bundesländern die gleichen Unterstützungsleistungen erhalten, sollte der Nationale Verweisungsmechanismus bundesweit auf einheitlichen Minimalstandards basieren.

Berichterstattungsstelle Menschenhandel

Das Deutsche Institut für Menschenrechte ist von der Bundesregierung damit betraut worden, eine unabhängige Berichterstattungsstelle zu Menschenhandel einzurichten. Sie hat die Aufgabe, die Umsetzung der Europaratskonvention gegen Menschenhandel und der Menschenhandelsrichtline der EU in Deutschland unabhängig zu beobachten und zu begleiten. Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend finanziert die vierjährige Aufbauphase der Berichterstattungsstelle Menschenhandel.

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