Die Berichterstattungsstelle Menschenhandel wendet sich an alle für die Umsetzung eines Nationalen Verweismechanismus beteiligten Akteuren und erläutert Mindeststandards für eine Zusammenarbeit zwischen zivilgesellschaftlichen und behördlichen Akteuren. Die Handreichung dient vordergründig als Informationsquelle und Hilfestellung bei der Arbeit an Kooperationsdokumenten. Sie soll dazu beitragen, Unterstützung für (potenziell) Betroffene von Menschenhandel bundesweit zu vereinheitlichen.