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Europäischer Tag gegen Menschenhandel - 18. Oktober Nationaler Verweisungsmechanismus: Gemeinsame Standards für die Zusammenarbeit von Behörden und Zivilgesellschaft notwendig

© DIMR/B. Dietl

· Pressemitteilung

Berlin. Das Deutsche Institut für Menschenrechte empfiehlt, einheitliche Standards für die Zusammenarbeit zwischen den Behörden und der Zivilgesellschaft umzusetzen, damit Betroffene von Menschenhandel wirksam unterstützt werden können.

„Wir brauchen gemeinsame Standards für die Zusammenarbeit von Behörden und Zivilgesellschaft, damit Betroffene von Menschenhandel schnell identifiziert werden und Zugang zu Recht, Schutz und Unterstützung erhalten können“, erklärt Naile Tanış, Leiterin der Berichterstattungsstelle Menschenhandel des Instituts anlässlich des Europäischen Tags gegen Menschenhandel.

„Um mehr Einheitlichkeit im Umgang mit Betroffenen von Menschenhandel zu erreichen, empfiehlt es sich, Vereinbarungen über die Kooperation relevanter Akteure in allen Bundesländern abzuschließen. Solche Vereinbarungen sollten alle Ausbeutungsformen, Betroffenengruppen und alle möglicherweise involvierten Behörden sowie Fachberatungsstellen und relevante Akteure der Zivilgesellschaft umfassen“, so Tanış weiter.

Die Berichterstattungsstelle Menschenhandel hat jetzt eine systematische Bestandsaufnahme bestehender Kooperationsdokumente auf der Ebene der Bundesländer vorgelegt. „Obwohl die bestehenden Kooperationsdokumente unterschiedliche Entstehungshintergründe und Zielsetzungen haben, zeigt ihre Analyse, dass die Länder bereits Vieles angestoßen haben, was die Grundlage für einen einheitlichen Nationalen Verweisungsmechanismus bilden kann,“ erläutert Tanış.

Die Expert*innengruppe des Europarates zur Bekämpfung des Menschenhandels (GRETA) weist seit vielen Jahren auf das Fehlen eines Nationalen Verweisungsmechanismus (NRM) in Deutschland hin. Eine besondere Herausforderung für die Umsetzung in Deutschland stellen dabei föderale Strukturen und die Besonderheiten einzelner Bundesländer dar.

Die Ergebnisse der Bestandsaufnahme sind ab heute in Form interaktiver Karten auf der Website der Berichterstattungsstelle Menschenhandel zu finden. „Die qualitative Dokumentenanalyse orientiert sich an Standards, die von der OSZE vorgeschlagen wurden. Wir hoffen, dass unsere Ergebnisse bei der Überarbeitung und Erstellung neuer Kooperationsdokumente Orientierung und Unterstützung bieten,“ betont Tobias Seitz, Wissenschaftlicher Mitarbeiter der Berichterstattungsstelle.

Hintergrund

Menschenhandel ist ein schwerwiegender Verstoß gegen die Menschenrechte. Neben der Prävention und der Bekämpfung des Menschenhandels bilden der Schutz und die Unterstützung der Betroffenen die Hauptverpflichtungen aus der Europaratskonvention gegen Menschenhandel und der EU-Menschenhandelsrichtlinie. Um diesen Verpflichtungen nachzukommen, haben bereits mehrere EU-Mitgliedsstaaten einen „Nationalen Verweisungsmechanismus“ (National Referral Mechanism, NRM) für Betroffene von Menschenhandel eingerichtet. Ein NRM ist ein Kooperationsrahmen für relevante behördliche (zum Beispiel Polizeibehörden) und zivilgesellschaftliche Akteure (zum Beispiel Fachberatungsstellen), der bestenfalls verschriftlicht ist. Er bietet Handlungsorientierung und definiert Verfahrensabläufe, um Betroffene von Menschenhandel zu identifizieren und an das Hilfesystem weiterzuleiten. In Deutschland gibt es keinen NRM, der landesweite, verbindliche Standards für das Zusammenwirken zwischen den relevanten Akteuren formuliert.

Berichterstattungsstelle Menschenhandel

Das Deutsche Institut für Menschenrechte ist von der Bundesregierung damit betraut worden, eine unabhängige Berichterstattungsstelle zu Menschenhandel einzurichten. Sie hat die Aufgabe, die Umsetzung der Europaratskonvention gegen Menschenhandel und der Menschenhandelsrichtline der EU in Deutschland unabhängig zu beobachten und zu begleiten. Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend finanziert die vierjährige Aufbauphase der Berichterstattungsstelle Menschenhandel. 

Das Übereinkommen des Europarates zur Bekämpfung des Menschenhandels (Menschenhandelskonvention) ist für Deutschland im Jahr 2013 in Kraft getreten.

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