Berlin. Anlässlich des Internationalen Tags der Menschen mit Behinderungen fordert das Deutsche Institut für Menschenrechte die Bundesregierung auf, für mehr Barrierefreiheit von elektronischen Geräten sowie digitalen Produkten und Dienstleistungen zu sorgen. Dabei müssen auch private Unternehmen in die Pflicht genommen werden.
„Viele digitale Angebote sind nicht barrierefrei und können deshalb von Menschen mit Behinderungen nicht genutzt werden. Eine gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ist aber nur möglich, wenn digitale Alltagsprodukte wie der Onlinehandel, elektronische Kommunikation, Selbstbedienungsterminals, Bankdienstleistungen oder digitale Angebote im Fernverkehr barrierefrei zugänglich sind“, erklärte Leander Palleit, Leiter der Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention des Instituts. Die Bundesregierung solle deshalb noch in dieser Legislatur den sogenannten European Accessibility Act in nationales Recht umsetzen und bestehende Handlungsspielräume im Interesse einer umfassenden Barrierefreiheit konsequent nutzen. „Damit sichergestellt ist, dass es dadurch tatsächlich zu Verbesserungen kommt, sollten Menschen mit Behinderungen sowohl im laufenden Gesetzgebungsverfahren als auch bei der technischen Umsetzung beteiligt werden“, so Palleit weiter. Die Verbesserung der Barrierefreiheit führe zu mehr Inklusion, auch die Anbieter barrierefreier digitaler Produkte profitierten von zufriedenen Kunden.
Ziel des European Accessibility Act (EU-Richtlinie 2019/882) ist es, die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen zu fördern und europaweite Mindeststandards zu etablieren. Erstmals sollen auch private Unternehmen zur Umsetzung von Barrierefreiheit verpflichtet werden. Bis Ende Juni 2022 muss die EU-Richtlinie in nationales Recht umgesetzt werden, bis 2025 müssen die digitalen Produkte und Dienstleistungen dann barrierefrei sein.
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