Menschenrechtsforschung

Menschenhandel: qualitative Analyse von Kooperationsvereinbarungen

Ziele

Zur Bekämpfung des Menschenhandels und zum Schutz der Betroffenen haben viele Bundesländer Kooperationsvereinbarungen zwischen Behörden und spezialisierten Fachberatungsstellen für Betroffene geschlossen. Das Projekt analysierte, inwiefern die Vorgaben zur Identifizierung und Unterstützung von Betroffenen von Menschenhandel im Einklang mit menschenrechtlichen Standards stehen, d.h. die menschenrechtlichen Vorgaben der Europaratskonvention zur Bekämpfung des Menschenhandels und die von der OSZE entwickelten Standards des Nationalen Verweismechanismus (National Referral Mechanism, NRM). Das Projekt ermöglicht einen Überblick über die Vorgaben der Bundesländer und zeigt damit Potenziale für eine bundesweite Harmonisierung auf.

Kurzbeschreibung des Projekts

Ein NRM ist ein Kooperationsrahmen für Behörden und Zivilgesellschaft, der Abläufe festlegt, um Betroffene von Menschenhandel zu erkennen und an das Hilfesystem weiterzuleiten. Das Konzept wurde 2004 vom OSZE-Büro für Demokratische Institutionen und Menschenrechte (ODIHR) entwickelt und den teilnehmenden Staaten zur Umsetzung empfohlen. In Deutschland steht die Umsetzung eines national einheitlichen Kooperationsrahmens noch aus. Jedoch existieren in vielen Bundesländern Dokumente, die die Verteilung von Zuständigkeiten zwischen Behörden und Fachberatungsstellen und Verfahrensabläufe festlegen. Diese sind unterschiedlich ausgestaltet, beispielsweise in Form von bindenden ministeriellen Erlassen, multilateralen Abkommen oder nicht-bindenden Leitfäden.

Im Projekt wurde zunächst erfasst, welche relevanten Dokumente bundesweit existieren. Die Grundlage dafür stellte eine 2022 durchgeführte Befragung zuständiger Bundes- und Länderressorts dar. Im Rahmen einer qualitativen Inhaltsanalyse wurde ermittelt, welche Akteure jeweils beteiligt sind, welche Inhalte die Kooperationsvereinbarungen abdecken, welche Zielgruppen in den Blick genommen werden und welche Ausbeutungsformen berücksichtigt werden. Dies ermöglichte einen ersten systematischen Vergleich bestehender Kooperationsvereinbarungen auf Bundes- und Landesebene. Die Kriterien orientierten sich dabei an den Vorgaben der Konvention und den Empfehlungen der OSZE.

Ergebnisse/Publikationen

Die Ergebnisse der Analyse wurden in Form interaktiver Karten auf der Website der Berichterstattungsstelle Menschenhandel veröffentlicht. Die Karten bilden ab, inwiefern die vier Säulen eines NRM bereits in den bestehenden Kooperationsrahmen der Bundesländer umgesetzt sind: 1.Identifizierung und Schutz, 2.Individuelle Unterstützung und Zugang zu Hilfeleistungen, 3.Integration und Förderung, 4.Zugang zum Rechtssystem und Entschädigung.

Die Karten zeigen, dass in einigen Bundesländern derzeit gar keine schriftlichen Vereinbarungen existieren (Brandenburg, Bremen, Schleswig-Holstein, Thüringen). Gleichzeitig zeichnen sich gute Praktiken in einzelnen Bundesländern ab, die künftig Orientierung bei der Überarbeitung bestehender Vereinbarungen und der Erarbeitung bundesweiter Standards bieten können.

Erste Schritte zu einem Nationalen Verweismechanismus – Eine Analyse von Kooperationsdokumenten

Beteiligte Personen/Projektmitarbeiter*innen

Miriam Schroer-Hippel

Laufzeit

November 2022 bis März 2023

Finanzierung

Eigenmittel des Deutschen Instituts für Menschenrechte

Ansprechpartner*in

© DIMR/B. Dietl

Dr. Miriam Schroer-Hippel

Forschungskoordinatorin

Telefon: 030 259 359 - 463

E-Mail: schroer-hippel(at)institut-fuer-menschenrechte.de

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