In seiner Allgemeinen Bemerkung Nr. 3 legt der UN-Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen Artikel 6 der UN-Behindertenrechtskonvention zu Frauen mit Behinderungen aus. Er weist auf völkerrechtliche Verpflichtungen der Staaten hin und gibt Handlungsempfehlungen, wie Frauen und Mädchen mit Behinderungen besser vor Diskriminierung geschützt werden können. Die Publikation fasst die Allgemeine Bemerkung zusammen und zeigt ihren Nutzen als Orientierungshilfe für Recht und Politik in Deutschland auf.