Gleichberechtigung und Nichtdiskriminierung gehören zu den grundlegenden Prinzipien der UN-Behindertenrechtskonvention. Der UN-Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen erläutert in seiner Allgemeinen Bemerkung Nr. 6, wie er diese Prinzipien versteht, und entwickelt konkrete Leitlinien und Handlungsempfehlungen für ihre Umsetzung. Die Information fasst die Allgemeine Bemerkung zusammen und zeigt ihren Nutzen für Recht und Politik in Deutschland auf.