Leitlinien zur Deinstitutionalisierung (auch in Notfällen)
Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen
2022 hat der UN-Fachausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen seine „Leitlinien zur Deinstitutionalisierung (auch in Notfällen)“ veröffentlicht. Das Deutsche Institut für Menschenrechte hat diese ins Deutsche übersetzt. In den Leitlinien geht es um die Verwirklichung des Rechts von Menschen mit Behinderungen auf ein selbstbestimmtes Leben und auf Inklusion in die Gemeinschaft. Sie sollen als Grundlage für die Planung von Deinstitutionalisierungsprozessen und der Verhinderung von Institutionalisierung dienen.
Die Bundes-Länder müssen die UN-Behinderten-Rechts-Konvention umsetzen.
Sie müssen einen Plan schreiben, wie sie das machen wollen.
Dieser Plan heißt Aktions-Plan. Die Monitoring-Stelle hat Ideen, wie man einen guten Aktions-Plan schreiben kann.
Dabei ist…
Landesaktionspläne sind ein wesentliches Instrument zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) in Deutschland. Die vorliegende Analyse untersucht die Prozesse im Zusammenhang mit den Aktionsplänen in den Bundesländern und verdeutlicht, welche…
Broschüre mit Informationen zu den Ergebnissen der Staatenprüfung Deutschlands durch den UN-Fachausschuss im Jahr 2023 mit thematischem Fokus auf die Bereiche: Bildung, Arbeit, Wohnen, barrierefreie IT, barrierefreie Teilhabe am Sport, Mobilität,…
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