Unabhängige Lebensführung und Inklusion in die Gemeinschaft
Allgemeine Bemerkung Nr. 5 des UN-Ausschusses für die Rechte von Menschen mit Behinderungen
Der UN-Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen verdeutlicht mit seiner Allgemeinen Bemerkung Nr. 5 zu Artikel 19 der UN-Behindertenrechtskonvention die Bedeutung eines unabhängigen Lebens in der Gemeinschaft für die Verwirklichung der Menschenrechte. Er erläutert auch, welche Umsetzungsdefizite die Vertragsstaaten angehen sollten. Die vorliegende Publikation fasst die Allgemeine Bemerkung näher zusammen und zeigt ihren Nutzen für Recht und Politik in Deutschland auf.
Die Bundes-Länder müssen die UN-Behinderten-Rechts-Konvention umsetzen.
Sie müssen einen Plan schreiben, wie sie das machen wollen.
Dieser Plan heißt Aktions-Plan. Die Monitoring-Stelle hat Ideen, wie man einen guten Aktions-Plan schreiben kann.
Dabei ist…
Landesaktionspläne sind ein wesentliches Instrument zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) in Deutschland. Die vorliegende Analyse untersucht die Prozesse im Zusammenhang mit den Aktionsplänen in den Bundesländern und verdeutlicht, welche…
Broschüre mit Informationen zu den Ergebnissen der Staatenprüfung Deutschlands durch den UN-Fachausschuss im Jahr 2023 mit thematischem Fokus auf die Bereiche: Bildung, Arbeit, Wohnen, barrierefreie IT, barrierefreie Teilhabe am Sport, Mobilität,…
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