Europarat

Menschenrechtsabkommen des Europarats

Nach der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) verabschiedete der Europarat weitere verbindliche Abkommen zum Schutz der Menschenrechte. Zusammen mit der EMRK bilden sie die Grundlage des europäischen Menschenrechtsschutzes.

[Die Informationen auf dieser Seite werden kontinuierlich ergänzt.]

Europäische Sozialcharta (ESC)

Die Europäische Sozialcharta von 1961 ergänzt die Europäische Menschenrechtskonvention im Bereich der sozialen Rechte. 1996 wurde die Revidierte Europäische Sozialcharta verabschiedet, die weitere Rechte sowie ein Diskriminierungsverbot enthält.

Übereinkommen zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt

Das sogenannte Istanbul-Konvention verfolgt unter anderem die Ziele, Betroffene vor Gewalt zu schützen, einen Beitrag zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau zu leisten und die Möglichkeiten der Strafverfolgung zu verbessern

Europäisches Rahmenübereinkommen zum Schutz nationaler Minderheiten

Das Rahmenübereinkommen verbietet jede Diskriminierung einer Person wegen ihrer Zugehörigkeit zu einer nationalen Minderheit. Es verpflichtet die Mitgliedstaaten zum Schutz der Freiheitsrechte und zu umfänglichen Fördermaßnahmen zu Gunsten der nationalen Minderheiten.

Europäische Charta der Regional- oder Minderheitensprachen

Die Charta soll die traditionell in einem Staat gesprochenen Minderheiten- und Regionalsprachen schützen und fördern und damit dazu beitragen, das kulturelle Erbe in Europa zu bewahren.

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