Europarat: Menschenrechtsabkommen

Umsetzung der Istanbul-Konvention in Deutschland

Ratifikation und länderspezifische Überprüfung

Die Bundesrepublik Deutschland hat das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Istanbul-Konvention) am 12. Oktober 2017 ratifiziert. Das Übereinkommen trat am 1. Februar 2018 in Kraft (BGBI 2017 II, S. 1026).

Mit Inkrafttreten des Übereinkommens verpflichtet sich Deutschland auf allen staatlichen Ebenen, alles dafür zu tun, um Gewalt gegen Frauen zu bekämpfen, Betroffenen Schutz und Unterstützung zu bieten und Gewalt zu verhindern.

Im März 2016 beschloss die Expert*innengruppe GREVIO (Group of experts on action against violence against women and domestic violence) einen Fragebogen zu legislativen und anderen Maßnahmen zur Umsetzung der Bestimmungen des Übereinkommens. Kurz darauf begann der erste Zyklus der länderspezifischen Überprüfungsverfahren (2016 – 2027).

Council of Europe: GREVIO Evaluations, Questionnaire and Timetable

1. Staatenbericht und Besuch von GREVIO

Am 31. August 2020 hat Deutschland den ersten Staatenbericht zur Umsetzung der Istanbul-Konvention beim Europarat eingereicht. Ob die Verpflichtungen, die sich aus der Istanbul-Konvention ergeben, eingehalten werden, überprüft die unabhängige Expert*innengruppe des Europarates (GREVIO).

Eine Delegation der Expert*innengruppe (GREVIO) führte vom 6. bis 10. September 2021 einen Evaluierungsbesuch in Deutschland durch. Dieser Besuch war einer der Schritte im Rahmen des Verfahrens zur Überwachung der Umsetzung der Istanbul-Konvention durch Deutschland.

Die Expert*innengruppe traf sich mit Vertreter*innen aus verschiedenen Ministerien: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend; Antidiskriminierungsstelle des Bundes; Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz; Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat; Bundesministerium für Gesundheit; Bundesamt für Migration und Flüchtlinge; Bundeskriminalamt und Statistisches Bundesamt; Beauftragter der Bundesregierung für Kultur und Medien; sowie zahlreiche Landesministerien, Polizei und Staatsanwaltschaften. Darüber hinaus traf die GREVIO-Delegation Vertreter*innen von Nichtregierungsorganisationen und der Zivilgesellschaft, die im Bereich der Gewalt gegen Frauen tätig sind, einschließlich solcher, die sich speziell mit Migrant*innen befassen.

1. GREVIO Evaluierungsbericht

Empfehlung des Ausschusses der Vertragsstaaten

Der Ausschuss der Vertragsstaaten hat seine Empfehlung zur Umsetzung der Schlussfolgerungen aus dem GREVIO Bericht am 12. Dezember 2022 veröffentlicht.

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