Europarat: Menschenrechtsabkommen

Europäische Konvention zur Verhütung von Folter (CPT)

Das Europäische Übereinkommen zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe (European Convention for the Prevention of Torture and Inhuman or Degrading Treatment or Punishment, CPT) vom 26. November 1987 trat am 01. Februar 1989 in Kraft.

Mit dem Übereinkommen verstärkte der Europarat das in Artikel 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention garantierte Folterverbot. Es verfolgt einen präventiven Ansatz gegen Folter durch ein System regelmäßiger unangemeldeter Besuche in den Vertragsstaaten.

Das Protokoll Nr. 1 zum Übereinkommen öffnet die Konvention für Nicht-Mitgliederstaaten des Europarats. In Kraft getreten am 01. März 2002. Das Protokoll Nr. 2 regelt die Zusammensetzung des CPT-Ausschusses. In Kraft getreten am 01. März 2002.

Text und Ratifikation

CPT Ausschuss

Der Europäische Ausschuss zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe (European Committee for the Prevention of Torture and Inhuman or Degrading Treatment or Punishment, CPT) setzt sich aus unabhängigen Expert*innen aus allen Vertragsstaaten des Übereinkommens zusammen. Sie werden für die Dauer von vier Jahren durch das Ministerkomitee des Europarats gewählt, zweimalige Wiederwahl ist möglich.

Besuche

Gemäß Artikel 7 der Konvention ist es die Aufgabe des Ausschusses, Besuche an Orten zu organisieren, „an denen Personen durch eine öffentliche Behörde die Freiheit entzogen ist“ (Artikel 2). Dazu gehören zum Beispiel Gefängnisse, Jugendhaftanstalten, Polizeireviere, Abschiebehafteinrichtungen und psychiatrische Kliniken. Das CPT prüft die Behandlung von Personen in diesen Einrichtungen, um erforderlichenfalls ihren Schutz vor Folter oder unmenschlicher Behandlung zu verstärken. Die Besuche werden von Ausschuss-Mitgliedern durchgeführt, die die notwendigen Fachkenntnisse für die Begutachtungen besitzen, wie Jurist*innen, Ärzt*innen oder Fachleute aus dem Gefängnis- und Polizeiwesen.

Die Konvention räumt dem Ausschuss bei der Durchführung seiner Besuche umfassende Befugnisse ein. Er hat uneingeschränkten Zugang zu jedem Ort, an dem Personen die Freiheit entzogen ist, einschließlich des Rechts, sich innerhalb dieser Orte frei zu bewegen. Die Expert*innen haben bei den Inspektionen das Recht, vertraulich mit Inhaftierten und anderen Personen ihrer Wahl zu sprechen. Neben den regelmäßigen Staatenbesuchen kann der Ausschuss in dringenden Fällen Ad-hoc- und Follow-up Besuche durchführen.

Regelmäßige Besuche werden ein Jahr im Voraus ohne Angabe bestimmter Daten auf der Website des CPT angekündigt. Ad-hoc-Besuche werden öffentlich nicht angekündigt. Die Behörden des betreffenden Staates werden einige Tage oder Wochen vor Beginn des Besuchs über das genaue Datum informiert.

Auf der Website des Europarats sowie in der HUDOC CPT Datenbank gibt es eine vollständige Dokumentation der Besuche seit 1990.

Bericht über Besuche

Der Ausschuss berät die Ergebnisse seiner Besuche und fasst sie in Berichten an die entsprechenden Mitgliedstaaten zusammen. Er erwartet von den jeweiligen Regierungen eine Stellungnahme zu dem Bericht, um einen kontinuierlichen Dialog aufrechtzuerhalten. Das Verfahren ist vertraulich, die meisten Vertragsstaaten erklären sich jedoch mit einer nachträglichen Veröffentlichung der Berichte und Stellungnahmen einverstanden.

Auf der Website des Europarats gelangt man über eine Liste der Vertragsstaaten zu den jeweiligen Länderberichten und Stellungnahmen.

CPT Standards

Der CPT Ausschuss veröffentlicht auf seiner Website eine Zusammenstellung von Standards über die Behandlung von Personen, denen die Freiheit entzogen ist. Sie bilden die Grundlage für seine Begutachtung der Einrichtungen im Rahmen der Länderbesuche.

Internationale und nationale Mechanismen zur Verhütung von Folter

Das präventive Konzept des Besuchssystems des CPT auf europäischer Ebene prägt auch das Fakultativprotokoll zur UN-Konvention gegen Folter (OPCAT), das am 22. Juni 2006 in Kraft trat. Es sieht einerseits einen internationalen Mechanismus vor, den UN-Unterausschuss zur Verhütung von Folter (SPT), andererseits verpflichtet es die Vertragsstaaten, unabhängige innerstaatliche Besuchsmechanismen zu etablieren.

Umsetzung CPT in Deutschland

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