Europarat: Menschenrechtsabkommen

Umsetzung CPT in Deutschland

Ratifikation und Besuche

Die Bundesrepublik Deutschland hat das Europäische Übereinkommen zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe (CPT) am 21. Februar 1990 ratifiziert. Das Übereinkommen trat am 01. Juni 1990 in Kraft (Bundesgesetzblatt, BGBl, 1989 II, S. 946).

Besuche des CPT in Deutschland

Der Europäische Ausschuss zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe (CPT) hat seit 1991 sieben periodische Besuche in Deutschland durchgeführt.

Der abschließende Bericht zum siebten Besuch (2020) wurde am 14. September 2022  zusammen mit der Stellungnahme der Bundesregierung veröffentlicht.

Der abschließende Bericht zum sechsten Besuch (2015) wurde am 1. Juni 2017 zusammen mit der Stellungnahme der Bundesregierung veröffentlicht.

Vom 25. November bis 2. Dezember 2013 fand ein Ad hoc Besuch zur Sicherungsverwahrung in Deutschland statt.

Vom 13. August bis 15. August 2019 fand ein Ad-Hoc Besuch zu Abschiebungsmaßnahmen in Deutschland statt.

Die Berichte über die Besuche sowie die Stellungnahmen der Bundesregierung sind in englischer und deutscher Sprache auf der Website des Europarats abrufbar.

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