Deutschland hat die Europäische Sozialcharta von 1961 am 27. Januar 1965 ratifiziert.
Das 1995 verabschiedete Zusatzprotokoll, dass eine Kollektivbeschwerde ermöglicht, wurde von Deutschland nicht unterzeichnet.
Im März 2021 hat Deutschland die Revidierte Europäische Sozialcharta ratifiziert. Die Charta ist am 1. Mai 2021 in Deutschland in Kraft getreten. BGBl 2021 II, S.1060
Von der Ratifizierung ausgenommen wurden unter anderem Artikel 30 (Recht auf Schutz gegen Armut und soziale Ausgrenzung) und Artikel 31 (Recht auf Wohnung).