Europarat: Menschenrechtsabkommen

Umsetzung der Sozialcharta in Deutschland

Ratifikation und Berichtsverfahren

Deutschland hat die Europäische Sozialcharta von 1961 am 27. Januar 1965 ratifiziert.

Das 1995 verabschiedete Zusatzprotokoll, dass eine Kollektivbeschwerde ermöglicht, wurde von Deutschland nicht unterzeichnet.

Im März 2021 hat Deutschland die Revidierte Europäische Sozialcharta ratifiziert. Die Charta ist am 1. Mai 2021 in Deutschland in Kraft getreten. BGBl 2021 II, S.1060

Von der Ratifizierung ausgenommen wurden unter anderem Artikel 30 (Recht auf Schutz gegen Armut und soziale Ausgrenzung) und Artikel 31 (Recht auf Wohnung).

Berichtsverfahren

Von 1968 bis Februar 2022 legte die Bundesrepublik Deutschland 39 Berichte über die Umsetzung der ESC vor.

Der 39. Bericht wurde im Februar 2022 eingereicht. Er umfasst den Berichtszeitraum 2017 — 2020 und bezieht sich auf das Recht auf gerechte Arbeitsbedingungen (Artikel 2), das Recht auf ein gerechtes Arbeitsentgelt (Artikel 4), das Vereinigungsrecht (Artikel 5) und das Recht auf Kollektivverhandlungen (Artikel 6).

Eine vollständige Dokumentation der Berichtsverfahren gibt es auf der Website des Europarates.

Zum Seitenanfang springen