Grundprinzipien der UN-Kinderrechtskonvention müssen uneingeschränkt ins Grundgesetz aufgenommen werden
Berlin – Das Deutsche Institut für Menschenrechte fordert, den Rechten von Kindern zu mehr Durchsetzungskraft zu verhelfen – auch im Grundgesetz. "Die Aufnahme von Kinderrechten ins Grundgesetz darf nicht halbherzig erfolgen", erklärt Claudia Kittel, Leiterin der Monitoring-Stelle UN-Kinderrechtskonvention des Instituts. "Die Grundprinzipien der UN-Kinderrechtskonvention müssen uneingeschränkt ins Grundgesetz aufgenommen werden. Auch beim Beteiligungsrecht gibt es keinen Verhandlungsspielraum. Denn das Grundprinzip der vorrangigen Berücksichtigung des Kindeswohls ist untrennbar mit dem Recht des Kindes auf Gehör und Berücksichtigung seiner Meinung verbunden", so Kittel weiter.
Vierte Staatenprüfung Deutschlands zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention
Die unabhängige Monitoring-Stelle UN-Kinderrechtskonvention veröffentlicht heute ihren ersten Parallelberichtan den UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes. Bereits im April 2019 hatte die Bundesregierung ihren 5./6. Staatenbericht zur UN-Kinderrechtskonvention beim UN-Ausschuss in Genf vorgelegt. Die National Coalition Deutschland, Netzwerk zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention, überreicht heute ihren Parallelbericht. Alle Berichte zusammen bilden die Basis für die Überprüfung der Einhaltung der Vorgaben aus der UN-Kinderrechtskonvention durch Bund, Länder und Kommunen.
Derzeit findet ein Beteiligungs- und Dialogprozess zur Modernisierung der Kinder- und Jugendhilfe statt. Ein reformiertes Achtes Sozialgesetzbuch (SGB VIII) muss nach Ansicht des Deutschen Instituts für Menschenrechte alle Kinder, Jugendlichen und Familien unterstützen. Die bisherige Aufteilung der Zuständigkeiten für Kinder und Jugendliche mit und ohne Behinderungen führt zu Ungleichbehandlungen. Die Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention und die Monitoring-Stelle UN-Kinderrechtskonvention sprechen sich daher für den Abbau diskriminierender Strukturen und die Schaffung eines inklusiven SGB VIII aus.
Berlin. Das Deutsche Institut für Menschenrechte fordert mehr Besuchs- und Kontaktmöglichkeiten für Kinder inhaftierter Eltern. Die Inhaftierung eines Elternteils greift fundamental in das Leben von Kindern und das Eltern-Kind-Verhältnis ein. Die UN-Kinderrechtskonvention sichert in Artikel 9 jedem Kind das Recht auf unmittelbaren Kontakt mit seinen Eltern zu, sofern das dem Kindeswohl nicht widerspricht.
Berlin. Das Deutsche Institut für Menschenrechte spricht sich gegen generelle Kopftuchverbote für Schülerinnen aus. "Pauschale Kopftuchverbote für Schülerinnen wären unverhältnismäßig und würden die religionsverfassungsrechtliche und menschenrechtliche Pflicht missachten, auch in der Schule religiöse Pluralität zu ermöglichen sowie religiöse Toleranz zu fördern", erklärt Beate Rudolf, Direktorin des Deutschen Instituts für Menschenrechte anlässlich der Veröffentlichung der Publikation "Die Religionsfreiheit von Kindern im schulischen Raum – Zur Diskussion über Kopftuchverbote für Schülerinnen".
Rückblick: Thomas Engelhardt las am 28. März 2019 aus dem Buch 'Im Gefängnis: Ein Kinderbuch über das Leben hinter Gittern' – eine gemeinsame Veranstaltung der Monitoring-Stelle UN-Kinderrechtskonvention und der Bibliothek des Deutschen Instituts für Menschenrechte.
Berlin. Anlässlich des Jahrestages des Inkrafttretens der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland am 5. April erklärt Claudia Kittel, die Leiterin der Monitoring-Stelle UN-Kinderrechtskonvention: "Dieser Tag ist ein guter Tag, um sich vor Augen zu halten, dass Kinder und Jugendliche eigene Rechte haben und diese einfordern können. Der Staat hat nicht nur die Verpflichtung, Kinder zu schützen, sondern auch zu fördern und zu beteiligen. Das sind zentrale Anliegen der UN-Kinderrechtskonvention, welche sich auch im Grundgesetz wiederfinden sollten."
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