Am 05. Dezember 2018 hat das Deutsche Institut für Menschenrechte seinen dritten Bericht an den Bundestag über die Entwicklung der Menschenrechtssituation in Deutschland vorgestellt. Gemäß dem Gesetz über die Rechtsstellung und Aufgaben des Deutschen Instituts für Menschenrechte (DIMRG) legt das Institut dem Deutschen Bundestag einen solchen Bericht seit 2016 jährlich vor.
Der dritte Bericht erfasst den Zeitraum vom 1. Juli 2017 bis zum 30. Juni 2018. Er wurde anlässlich des Internationalen Tags der Menschenrechte, dem 10. Dezember, veröffentlicht. Das Gesetz sieht vor, dass der Bundestag zum Bericht des Instituts Stellung nehmen soll.
Die Themen
- Deutschland im Menschenrechtsschutzsystem
- Schwere Arbeitsausbeutung und die Lohnansprüche betroffener Migrant_innen
- Zwang in der allgemeinen Psychiatrie für Erwachsene
- Rüstungsexporte: Rolle der Menschenrechte im Genehmigungsverfahren
- Entwicklungen in Themen der vorherigen Menschenrechtsberichte
Die Datenerhebung
Die Darstellung der Menschenrechtssituation beruht auf verschiedenen Datenquellen. Teilweise wurden eigene qualitative Untersuchungen durchgeführt. Außerdem haben wir öffentlich verfügbare Daten, Statistiken und Studien ausgewertet, darunter Drucksachen des Bundestages und der Länderparlamente. Darüber hinaus hat das Institut für einzelne Berichtsteile Interviews mit Betroffenen und Expert_innen geführt.