Berlin. Zur heute veröffentlichten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu den Regelungen der Wahlrechtsausschlüsse für Betreute in allen Angelegenheiten und wegen Schuldunfähigkeit untergebrachte Straftäter erklärt die Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention des Deutschen Instituts für Menschenrechte: "Wir begrüßen die Feststellung des Bundesverfassungsgerichts, dass die Regelungen der Wahlrechtsausschlüsse für in allen ihren Angelegenheiten Betreute gemäß § 13 Nr. 2 des Bundeswahlgesetzes (BWahlG) und für wegen Schuldunfähigkeit in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebrachte Straftäter gemäß § 13 Nr. 3 BWahlG verfassungswidrig sind."
Düsseldorf. Nordrhein-Westfalen hat in der ersten Umsetzungsdekade (2009–2019) zwar wichtige Impulse der UN-Behindertenrechtskonvention gut aufgegriffen, aber noch eine beträchtliche Strecke auf dem Weg in eine inklusive Gesellschaft vor sich. Zu diesem Schluss kommt die heute veröffentlichte Studie "Menschen mit Behinderungen in Nordrhein-Westfalen" des Deutschen Instituts für Menschenrechte. Die Studie untersucht den Stand der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in den Bereichen Wohnen, Mobilität, schulische Bildung und Arbeit bis Ende 2018.
Die Kenianische Menschenrechtskommission zu Besuch bei der Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention in Berlin Um erfolgreiches Monitoring der UN-Behindertenrechtskonvention zu betreiben, braucht es starke Institutionen und starke Partnerschaften. Während eines zweitägigen Austauschs diskutierten die Mitarbeitenden der Monitoring-Stelle in Berlin mit zwei Vertreter_innen der kenianischen Kommission für Menschenrechte (KenyaNational Commission onHumanRights) über ihre Arbeit.
In humanitären Krisen sind Menschen mit Behinderungen besonders gefährdet. Deutschland als zweitgrößter Geldgeber im Bereich der humanitären Hilfe weltweit muss Einfluss darauf nehmen, dass auch Menschen mit Behinderungen Zugang zu Hilfsmaßnahmen haben. Wie das gelingen kann, weiß Catharina Hübner von der Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention.
Der UN-Fachausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen in Genf hat am 21. September die zweite Runde im Staatenprüfverfahren zu Deutschland eingeleitet. Das Fachgremium prüft in regelmäßigen Abständen, wie die Staaten, welche die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) ratifiziert haben, diese umsetzen. Den Start für die zweite Runde bildet die auf der 20. Sitzung des Ausschusses verabschiedete Frageliste (Word, 52 KB, Englisch), deren Fragen die Berichterstattung der Bundesregierung leiten werden.
Startschuss für zweite Staatenprüfung Deutschlands zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention
Die UN-Behindertenrechtskonvention und deren Umsetzung durch Bund, Länder und Gemeinden in Deutschland stehen erneut auf der Tagesordnung der Vereinten Nationen. Mit einer nicht öffentlichen Beratung des UN-Fachausschusses für die Rechte von Menschen mit Behinderungen mit der Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention des Deutschen Instituts für Menschenrechte und der deutschen Zivilgesellschaft in Genf beginnt der Berichtszyklus in Bezug auf Deutschland aufs Neue.
Am 5. September 2018 findet im Ausschuss für Schule und Bildung des Landtags Nordrhein-Westfalen eine öffentliche Anhörung zum Antrag "Konsultation der Monitoring-Selle UN-BRK in NRW zur Weiterentwicklung der Inklusion unmittelbar in der parlamentarischen Arbeit nutzen" statt. Die Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention hat vorab eine Stellungnahme eingereicht.
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