Im Fokus

Wirtschaft und Menschenrechte

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Anfang Dezember verabschiedete der Rat der Europäischen Union den Aufruf an die EU-Kommission, bis 2021 einen EU-Aktionsplan zum Thema Menschenrechte in globalen und nachhaltigen Lieferketten auf den Weg zu bringen. Dieser soll von einem EU-Rechtsrahmen für nachhaltige Unternehmensführung begleitet werden. Darüber hinaus sollen die Mitgliedstaaten ihre Anstrengungen zur wirksamen Umsetzung der UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte verstärken, unter anderem durch nationale Aktionspläne zu Wirtschaft und Menschenrechte, die eine Kombination freiwilliger und verpflichtender Maßnahmen enthalten.

Verbindliche Regulierung

In Deutschland ergab eine repräsentative Umfrage im Sommer 2020, dass die Mehrheit der Unternehmen ihre menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten noch nicht umsetzt. Daher soll eine Gesetzgebung den Prozess hin zu nachhaltigen Lieferketten voranbringen. Denn: Unternehmen, die ihre Sorgfaltspflichten missachten, laufen Gefahr, Menschenrechtsverletzungen zu verursachen, zu ihnen beizutragen oder an ihnen beteiligt zu sein. Hier finden Sie unsere Antworten auf die häufigsten Fragen zu einer Gesetzgebung in Deutschland:

Antworten auf die häufigsten Fragen zu einem Sorgfaltspflichtengesetz

Menschenrechtliche Sorgfalt und Beiträge zu den Nachhaltigen Entwicklungszielen

Bis 2030 möchte die Weltgemeinschaft die Nachhaltigen Entwicklungsziele (SDGs) erreichen. Dafür braucht es die Beiträge aller Staaten, der Unternehmen sowie der Zivilgesellschaft. Zahlreiche Unternehmen haben sich bereits auf den Weg gemacht, um die SDGs zu erreichen. Wenn sie ihr Engagement für die SDGs mit der menschenrechtlichen Sorgfalt verbinden, werden ihre Beiträge wirksamer und nachhaltiger. Warum das so ist und wie das gelingen kann, hat das Institut zusammen mit dem Deutschen Global Network in einem Expertengespräch eruiert und in einem Diskussionspapier aufgeschrieben.

Discussion Paper: A Principles-Based Approach to the SDGs – Why It Matters for Business (PDF, 888 KB)

Das Institut hat zu unternehmerischen Sorgfaltspflichten weitere Publikationen herausgegeben. Diese untersuchen freiwillige und verbindliche Maßnahmen zur Umsetzung dieser Sorgfaltspflichten, nehmen nationale Aktionspläne und ihre Stärken und Schwächen unter die Lupe und erläutern Regulierungsbestrebungen auf internationaler und auf deutscher Ebene.

 

Publikationen zu diesem Thema

Achtungspflicht von Unternehmen

Menschenrechtliche Sorgfalt (englisch: human rights due diligence) erfordert von Unternehmen, menschenrechtliche Risiken der eigenen Unternehmenstätigkeit festzustellen. Um die Achtung der Menschenrechte zu gewährleisten, sollten Unternehmen versuchen, nachteiligen Auswirkungen vorzubeugen, ihnen zu begegnen und bereits aufgetretene negative Auswirkungen wiedergutzumachen beziehungsweise den Opfern Abhilfe zu verschaffen. Sie sollten ihren Stakeholdern und der Gesellschaft kontinuierlich über ihre Risiken und Maßnahmen berichten.

Zugang zu Abhilfe und Wiedergutmachung

Menschenrechte zu schützen ist eine Verpflichtung von Staaten und die Verantwortung von Unternehmen. Wenn Unternehmen an Menschenrechtsverstößen beteiligt sind, haben sie die Verpflichtung für Abhilfe zu sorgen. Der Weg zu einer wirksamen Abhilfe ist für Betroffene von Menschenrechtsverletzungen nicht leicht, da sich viele Fragen auftun: Wer hat die Menschenrechtsverletzung verursacht? Welche Gerichte in welchem Land sind zuständig? Wie kann sich eine betroffene Gemeinde aus dem Globalen Süden vor deutschen Gerichten durchsetzen?

Ansprechpartner*in

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Lissa Bettzieche, LL.M.

Wissenschaftliche Mitarbeiterin

Telefon: 030 259 359 - 123

E-Mail: nap(at)dimr.de

Kurzbiografie Lissa Bettzieche

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