Publikationen

Die Einhaltung menschenrechtlicher Standards durch Unternehmen gesetzlich regeln
Erwartungen an ein Sorgfaltspflichtengesetz
Das Deutsche Institut für Menschenrechte hält die Einführung eines Sorgfaltspflichtengesetzes neben den bereits bestehenden, freiwilligen Maßnahmen zum Schutz Betroffener in globalen Liefer- und Wertschöpfungsketten für menschenrechtlich sinnvoll und notwendig. Ein verbindlicher Standard ist ferner hilfreich, um Rechtssicherheit und gleiche Wettbewerbsbedingungen für Unternehmen zu schaffen.