Im Fokus

Häusliche Betreuung: Harte Arbeit, wenig Schutz

C. Engelmann: „Die sogenannte 24-Stunden-Betreuung ist eine harte, teils menschenunwürdige Arbeit, die überwiegend in einer rechtlichen Grauzone stattfindet“ © AOK Mediendienst

In Deutschland arbeiten bis zu 700.000 Menschen in der sogenannten 24-Stunden-Betreuung in Privathaushalten. Es sind überwiegend Frauen aus Osteuropa, die pflegebedürftige Ältere versorgen – oft unter prekären Arbeitsbedingungen. Das Institut hat die Arbeits- und Lebenssituation der Betroffenen untersucht und Handlungsempfehlungen entwickelt, wie ihre Situation verbessert werden kann.

Im Juni 2021 entschied das Bundesarbeitsgericht in einem wegweisenden Urteil: 24-Stunden-Betreuung bedeutet 24 Stunden Mindestlohn am Tag. Geklagt hatte eine Frau aus Bulgarien, die als sogenannte Live-in – gemeint ist damit das Zusammenfallen von Arbeits- und Wohnort – eine pflegebedürftige Frau in deren Privathaushalt rund um die Uhr gepflegt hatte. Dafür hatte sie lediglich Lohn für sechs Arbeitsstunden am Tag erhalten. Das Urteil war ein Novum, doch der Fall der bulgarischen Live-in ist kein Einzelfall, sondern steht exemplarisch für die Arbeits- und Lebensbedingungen in der häuslichen Betreuung.

Nach aktuellen Schätzungen arbeiten in Deutschland 300.000 bis 700.000 sogenannte 24-Stunden-Betreuungskräfte. Sie versorgen, pflegen und betreuen ältere, oft pflegebedürftige Menschen in Privathaushalten. Überwiegend sind dies Frauen aus Polen, Bulgarien und Rumänien, aber auch aus anderen osteuropäischen EU-Staaten und Drittstaaten. Infolge des Ukraine-Kriegs ist zu erwarten, dass künftig auch viele Ukrainerinnen als Live-ins tätig sein werden.

„Die sogenannte 24-Stunden-Betreuung ist eine harte, teils menschenunwürdige Arbeit, die überwiegend in einer rechtlichen Grauzone stattfindet“, sagt Claudia Engelmann, stellvertretende Leiterin der Abteilung Menschenrechtspolitik Inland/Europa des Instituts. Im deutschen Recht gibt es keine Regelungen, die sich explizit und ausschließlich auf Live-ins beziehen. „Es ist Aufgabe des Staates, die Menschenrechte der Betroffenen, etwa den Schutz vor ausbeuterischen Arbeitsbedingungen und den effektiven Zugang zum Rechtsschutz, zu gewährleisten. Mit Blick auf die alternde Gesellschaft bei gleichzeitig steigendem Fachkräftemangel in der Pflege ist eine grund- und menschenrechtskonforme Ausgestaltung der Live-in-Betreuung überfällig“, so Engelmann weiter.

Dumpinglöhne, Gewalt und Isolation

Die Kernprobleme von Live-in-Arbeitsverhältnissen sind ausufernde Arbeitszeiten sowie unbezahlte Arbeit. In Gesprächen mit Beratungsstellen berichten die betroffenen Frauen immer wieder, dass sie rund um die Uhr arbeiten, keine Pausen und auch keinen freien Tag in der Woche haben. Neben der Pflege und Betreuung müssen sie zusätzliche Haushaltstätigkeiten wie Einkaufen oder Waschen erledigen. Das Ergebnis: Die tatsächliche Arbeitszeit wird weit unterhalb des Mindestlohns vergütet.

Auch Aggression und Gewalt gehören zum Betreuungsalltag. Die Betreuerinnen erfahren nicht nur Beleidigungen und verbale Drohungen, sie erleben teilweise auch körperliche und sexualisierte Gewalt. Übergriffe werden in der Regel jedoch tabuisiert – aus Scham, aus Abhängigkeit, aber auch aus Unwissen über die Beschwerdemöglichkeiten und den möglichen Rechtsschutz.

Erschwert wird die Situation der Live-ins durch die fehlende Trennung von Wohn- und Arbeitssphäre, durch Angst vor Behörden und Arbeitgebenden sowie mangelnde Sprachkenntnisse. Das führt dazu, dass viele Frauen in sozialer Isolation leben. Der Kontakt zu Familie und Freund*innen im Herkunftsland oder anderen Live-ins in Deutschland läuft meist nur über die soziale Medien.

Ausbeutung in rechtlicher Grauzone

Äußerst problematisch sind auch die meisten Verträge und Beschäftigungsmodelle in der sogenannten 24-Stunden-Betreuung in Privathaushalten. Neben irregulärer und illegaler Beschäftigung gibt es eine Vielzahl rechtswidriger oder zumindest intransparenter Arbeitsverträge. Eine zentrale Rolle spielen dabei Vermittlungsagenturen – im EU-Ausland und in Deutschland. Sie enthalten Live-ins mitunter elementare Informationen über ihrer Tätigkeit vor, zum Beispiel über die Art oder die Anmeldung des Arbeitsverhältnisses; manche wissen nicht, dass sie ihre Arbeit als (Schein-) Selbstständige ausführen bzw. dass für sie keine Sozialbeiträge abgeführt werden; andere haben keine Information darüber, ob sie in Deutschland krankenversichert sind und welche Rechte ihnen als Arbeitnehmende zustehen. Nicht selten werden die Live-ins mit rechtswidrigen Vertragsinhalten unter Druck gesetzt.

Handlungsempfehlungen für die Bundesregierung

Die menschenrechtlichen Probleme der Live-in-Beschäftigungen sind zahlreich und vielschichtig. Doch den Betreuungskräften stehen die gängigen Arbeitnehmer*innenrechte zu, etwa der Anspruch auf Vergütung mindestens in Höhe des gesetzlichen Mindestlohns, auf Ruhepausen- und Ruhezeiten sowie sichere und gesunde Arbeitsstätten. Hinzu kommen Deutschlands menschenrechtliche Verpflichtungen aus dem UN-Sozialpakt, aus dem ILO-Übereinkommen über menschenwürdige Arbeit für Hausangestellte und aus der Revidierten Europäischen Sozialcharta. Deswegen begrüßt das Institut, dass die Bundesregierung im Koalitionsvertrag angekündigt hat, „eine rechtssichere Grundlage für die 24-Stunden-Betreuung im familiären Bereich“ schaffen zu wollen.

„Eine zentrale Aufgabe ist es, die Nachfrage nach Live-in-Betreuung zu senken. Dazu bedarf es allgemein einer besseren stationären Pflege sowie mehr bezahlbarer ambulanter Pflegedienstleistungen. Für die Live-in-Betreuung im Speziellen müssen die Beschäftigungsverhältnisse grundsätzlich rechtlich geklärt werden“, fordert Claudia Engelmann. Ziel muss dabei u.a. der erleichterte Zugang zu einer regulären abhängigen Beschäftigung sowie ein klares Tätigkeitsprofil für die 24-Stunden-Betreuung sein. Darüber hinaus braucht es verbindliche Qualitätsstandards für Vermittlungsagenturen sowie effektive Beschwerdemöglichkeiten und flächendeckend mehrsprachige Beratungsangebote für Live-ins.

(A. Bermejo)

Die Analyse „Harte Arbeit, wenig Schutz. Osteuropäische Arbeitskräfte in der häuslichen Betreuung in Deutschland“ ist Ergebnis der Kooperation des Instituts mit dem Modelprojekt „MB 4.0 – Gute Arbeit in Deutschland“ von Minor – Projektkontor für Bildung und Forschung. Das Projekt wird von der Gleichbehandlungsstelle für EU-Arbeitnehmer bei der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration gefördert.

Minor

Publikationen zu diesem Thema

Ansprechpartner*in

© DIMR/B. Dietl

Dr. Claudia Engelmann

Stellvertretende Abteilungsleitung

Telefon: 030 259 359 - 471

E-Mail: engelmann(at)institut-fuer-menschenrechte.de

Kurzbiografie Dr. Claudia Engelmann

Zum Seitenanfang springen