Die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) in Deutschland wird seit 2018 zum zweiten Mal vom UN-Fachausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen (Ausschuss) geprüft.
2015 hat der Ausschuss zum ersten Mal die Umsetzung der UN-BRK in Deutschland geprüft. Das Ergebnis waren die am 27. April 2015 veröffentlichten „Abschließenden Bemerkungen“ (Concluding Observations). Darin haben die Expert*innen des Ausschusses Probleme bei der Umsetzung aufgedeckt, Kritikpunkte benannt und Empfehlungen formuliert. Die Empfehlungen haben wegweisende Akzente für die Umsetzung der UN-BRK in Deutschland gesetzt. Bund, Länder und Kommunen waren und sind aufgerufen, sich der Umsetzungsaufträge in ihren jeweiligen Zuständigkeitsbereich anzunehmen.
Im nun anstehenden kombinierten zweiten und dritten Berichtszyklus musste Deutschland bis zum 1. Oktober 2019 unter besonderer Berücksichtigung dieser Empfehlungen über den Stand der Verwirklichung der Rechte von Menschen mit Behinderungen berichten und wird am 29./30. August 2023 erneut vom Ausschuss überprüft und bewertet. Auftakt zu diesem Staatenprüfverfahren bildete die 20. Sitzung des Ausschusses im Herbst 2018, in deren Folge er Deutschland eine Frageliste („List of Issues prior to reporting“) übermittelt hat, die die Grundlage für den zweiten und dritten Staatenbericht Deutschlands bildete.
Dieser Staatenbericht wurde im Juli 2019 vom Bundeskabinett verabschiedet und im September 2019 dem Ausschuss in der verbindlichen englischen Sprachfassung übermittelt (Combined Second and Third Periodic Report of the Federal Republic of Germany). Zudem liegt eine Version in deutscher Sprache sowie in Leichter Sprache vor. Die 29. Sitzung des Ausschusses, auf der er den deutschen Staatenbericht und die Umsetzung der UN-BRK prüfen wird, wird vom 14. August bis 8. September 2023 stattfinden. Der Dialog zwischen Bundesregierung und Ausschuss („Constructive Dialogue“) findet am 29./30. August 2023 statt. Die Monitoring-Stelle UN-BRK hat dem Ausschuss im Vorfeld der 20. Sitzung eine sogenannte „Pre-List of Issues“ zukommen lassen sowie ein Statement bei der Sitzung selbst gehalten und Fragen des Ausschusses beantwortet.
Beteiligung von Menschen mit Behinderungen
Für die Prüfung der Umsetzung der UN-BRK in einem Vertragsstaat ist der Ausschuss auf Informationen verschiedener Akteur*innen angewiesen. Neben dem Bericht des zu prüfenden Staates greift der Ausschuss dabei unter anderem auf eingereichte Dokumente von Nationalen Menschenrechtsinstitutionen, unabhängigen Überwachungsmechanismen nach Artikel 33 Absatz 2 sowie Selbstvertretungsorganisationen von Menschen mit Behinderungen zurück.
Die Berichte von Menschen mit Behinderungen sind dabei von besonderer Bedeutung – wissen sie doch aus eigener Erfahrung am besten, wie es um die Umsetzung der Konvention bestellt ist und welchen Aspekten der Ausschuss besondere Aufmerksamkeit zukommen lassen sollte.
Selbstvertretungsorganisation (OPD: Organisations of Persons with Disabilities) und zivilgesellschaftliche Organisationen (CSO: Civil Society Organisations) können sich sowohl mit schriftlichen Stellungnahmen (Parallel-, Alternativ- oder Schattenberichten sowie Beiträgen zur Fragenliste) als auch mündlich im Rahmen der Verhandlungen in Genf einbringen. Im Rahmen des vereinfachten Berichtsverfahrens zu Deutschland haben verschiedene Organisationen Beiträge zur Fragenliste verfasst und waren 2018 vor Ort in Genf.
Nachdem Deutschland Ende September 2019 offiziell seinen Staatenbericht beim Ausschuss in englischer Fassung eingereicht hat, besteht für OPDs und CSOs die Möglichkeit, einen eigenen Parallelbericht zur Umsetzung der UN-BRK in Deutschland zu verfassen. Bei der Erstellung der Parallelberichte sollten die behindertenpolitischen Verbände und Vereine die Leitlinien des Ausschusses für die Berichterstattung berücksichtigen. Die Sitzung, in der der Ausschuss den deutschen Staatenbericht prüfen wird und zu der Selbstvertretungs- und zivilgesellschaftliche Organisationen eingeladen sind, Parallelberichte einzureichen, wird vom 14. August bis 8. September 2023 stattfinden. Deutschland selber wird am 29./30. August 2023 geprüft. Die Berichte müssen dem Ausschuss spätestens drei Wochen vor Beginn der Sitzung, an dem der konstruktive Dialog zwischen dem Ausschuss und Deutschland stattfindet, in englischer Sprache elektronisch übermittelt werden, das heißt am 21. Juli 2023.