Nach Prüfung Deutschlands durch Vereinte Nationen
Menschenrechtsinstitut fordert mehr Einsatz für Inklusion von Menschen mit Behinderungen
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Pressemitteilung
Berlin/Genf. Nach Abschluss der Staatenprüfung Deutschlands durch die Vereinten Nationen in Genf (29./30.8.) fordert das Deutsche Institut für Menschenrechte Bund, Länder und Kommunen auf, sich stärker für die Inklusion und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen einzusetzen.
„Die Prüfung der Vereinten Nationen hat klar gemacht, dass Deutschland nicht genug tut, um seine menschenrechtlichen Verpflichtungen aus der Behindertenrechtskonvention zu erfüllen,“ sagt Britta Schlegel, Leiterin der Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention des Instituts.
Im Zentrum der Kritik des UN-Ausschusses für die Rechte von Menschen mit Behinderungen steht das in Deutschland immer noch hochentwickelte System von Sonderstrukturen – in der schulischen Bildung, bei der Beschäftigung in Werkstätten oder bei der Unterbringung in großen stationären Wohneinrichtungen. „Nötig sind zielgerichtete politische Strategien zur Deinstitutionalisierung, damit Menschen mit Behinderung selbstbestimmt am gesellschaftlichen Leben teilhaben können“, so Schlegel. Außerdem müsse die Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen in allen Bereichen geachtet und Maßnahmen zu Zwangsvermeidung und Gewaltschutz in psychiatrischen Einrichtungen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe dringend verstärkt werden.
Das Institut fordert darüber hinaus deutlich strengere gesetzliche Vorgaben zur Umsetzung von Barrierefreiheit im gesamten privaten Sektor, etwa im Wohnungsbau oder im Gesundheitssektor. „Private Unternehmen müssen verpflichtet werden, ihre Angebote barrierefrei zu gestalten, wie es etwa in den USA der Fall ist. Das ist zwar seit Langem bekannt, muss aber endlich angegangen werden“, fordert Leander Palleit, der die Monitoring-Stelle gemeinsam mit Schlegel leitet. Nach wie vor fehle das gesellschaftliche Bewusstsein, dass Barrierefreiheit die Grundvoraussetzung für gleichberechtigte Teilhabe ist.
Am 29. und 30. August hat der UN-Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen in Genf zum zweiten Mal geprüft, wie Deutschland die Rechte von Menschen mit Behinderungen umsetzt. Zu dieser Staatenprüfung hat das Institut in einem Parallelbericht ausgewählte Problembereiche bei der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland benannt, etwa die Bereiche Arbeit, Inklusive Bildung, Zwang, Selbstbestimmtes Leben und Barrierefreiheit.
Voraussichtlich Ende September veröffentlicht der UN-Ausschuss seine Abschließenden Bemerkungen. Darin benennt er die Bereiche, in denen Deutschland die UN-Behindertenrechtskonvention besser umsetzen muss. Diese UN-Vorgaben sind eine wichtige Orientierungshilfe für alle staatlichen und nichtstaatlichen Akteure in Deutschland, die Verantwortung für die Umsetzung der UN-Konvention tragen.
„Wir erwarten, dass die Bundesregierung die Empfehlungen aus Genf zügig allen zuständigen Behörden übermittelt und wirksame Maßnahmen zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention ergreift,“ so Palleit weiter. „Den Rechten von Menschen mit Behinderungen muss dringend die menschenrechtlich gebotene politische Priorität eingeräumt und Maßnahmen ausreichend finanziert werden.“
Der UN-Fachausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen hat am 3. Oktober 2023 die Abschließenden Bemerkungen zur kombinierten zweiten und dritten Staatenprüfung Deutschland verabschiedet. Der Ausschuss beurteilt darin den Stand der Umsetzung der…
Die Bundes-Länder müssen die UN-Behinderten-Rechts-Konvention umsetzen.
Sie müssen einen Plan schreiben, wie sie das machen wollen.
Dieser Plan heißt Aktions-Plan. Die Monitoring-Stelle hat Ideen, wie man einen guten Aktions-Plan schreiben kann.
Dabei ist…
Menschen mit Behinderungen sind stärker von Diskriminierung betroffen und in ihren Teilhabemöglichkeiten eingeschränkt als Menschen ohne Behinderungen.
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