Rechte von Menschen mit Behinderungen

BRK-Konferenz „Neuer Schwung für die UN-BRK in Deutschland: Wie weiter nach der zweiten Staatenprüfung?“ am 27. Februar 2024 im bcc Berlin

Eine gemeinsame Veranstaltung des Deutschen Instituts für Menschenrechte und des Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen

Die zweite Staatenprüfung zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland ist erfolgt. Die Empfehlungen des UN-Fachausschusses für die Rechte von Menschen von Behinderungen aus Genf liegen vor.

  • Wie soll der Umsetzungsprozess der UN-BRK weiter vorangetrieben werden?
  • Welche Auswirkungen haben die Abschließenden Bemerkungen auf Rechtsprechung, Gesetzgebung und Politik?
  • Wie sollen die Impulse aus Genf aufgegriffen werden und welche Aufgabenstellungen ergeben sich hieraus für Bund, Länder und Kommunen?

Über diese und weitere Fragen haben wir am 27. Februar in Berlin mit Ihnen diskutiert!

Die Veranstaltung richtete sich vornehmlich an Entscheidungsträger*innen aus Politik, Verwaltung und Justiz und an Expert*innen in eigener Sache und andere Expert*innen aus den Reihen zivilgesellschaftlicher Organisationen.

Wir erarbeiten bis Ende März eine Dokumentation der Ergebnisse aus den acht Foren. Diese finden Sie dann auch auf dieser Webseite.

Vielen Dank für Ihre Teilnahme und Ihre wertvollen Beiträge!

Herzliche Grüße

Dr. Britta Schlegel und Dr. Leander Palleit
Leitung der Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention des Deutschen Instituts für Menschenrechte

Jürgen Dusel
Beauftragter der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen

Ansprechpartner*in

© DIMR/B. Dietl

Cathrin Kameni

Assistentin der Leitung

Telefon: 030 259 359 - 450

E-Mail: un-brk(at)institut-fuer-menschenrechte.de

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