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Zwangsräumungen wegen Miet- und Energieschulden vermeiden

Räumungen sind ein gravierender Einschnitt in die Menschenrechte der betroffenen Personen. © istock/Hiraman

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Das Deutsche Institut für Menschenrechte verlangt mehr Anstrengungen des Staates, um Menschen vor Zwangsräumungen aufgrund von Miet- oder Energieschulden zu schützen. „Die aktuellen Entlastungspakete der Bundesregierung, etwa die Erhöhung und Ausweitung des Wohngelds und die Einführung des Heizkostenzuschusses, sind zwar ein Schritt in die richtige Richtung, sie reichen aber bei weitem nicht aus“, sagte Claudia Engelmann, wissenschaftliche Mitarbeiterin des Instituts, anlässlich der 5. Winter-Mahnwache gegen Obdachlosigkeit und Zwangsräumungen, die am 31. Januar 2023 in Berlin stattfindet.

Die Hilfen müssten auch tatsächlich bei den Menschen ankommen und ihnen ermöglichen, kurzfristig die hohen Miet- und Energiekosten zu stemmen. „Wir brauchen dringend die im Koalitionsvertrag vereinbarte Ausweitung des Kündigungsschutzes“, so Engelmann. Mit einem bundesweiten Kündigungsmoratorium solle die Bundesregierung außerdem sicherstellen, dass die Menschen in der jetzigen Situation nicht ihre Wohnung verlieren. Beratungsstellen hätten zuletzt deutlich gemacht, dass die bestehenden Maßnahmen bei weitem nicht ausreichen und viele Menschen vor der Gefahr stehen, ihre Wohnung wegen Miet- oder Energieschulden zu verlieren, und letztlich wohnungslos zu werden.

Der Staat hat dafür Sorge zu tragen, bezahlbaren Wohnraum für alle zu schaffen. Das bedeutet auch, dass hohe Wohn- und Energiekosten nicht dazu führen dürfen, dass Menschen alle anderen Ausgaben zur Lebensführung nicht mehr tätigen können. Menschenrechtlich ist Deutschland dazu verpflichtet, die Vorgaben des UN-Sozialpakts einzuhalten und unter allen Umständen zu vermeiden, dass Menschen wohnungslos werden.

Das Deutsche Institut für Menschenrechte erläutert in der  aktuellen Publikation „Zwangsräumungen als Menschenrechtsverletzung. Vorgaben des Ausschusses zum UN-Sozialpakt und anderer Menschenrechtsgremien zu Räumungen“, dass Räumungen nur als letztes Mittel und nur unter der Berücksichtigung strenger menschenrechtlicher Kriterien durchgeführt werden dürfen. Diese Kriterien, formuliert vom Ausschuss zum UN-Sozialpakt, umfassen unter anderem folgende Vorgaben: die betroffenen Personen müssen vor einer Räumung rechtzeitig und angemessen informiert und mit ihnen Alternativen überlegt werden; die betroffenen Personen müssen wirksame Rechtsmittel gegen die Räumung einlegen können; die Menschenrechte und die Würde der betroffenen Personen müssen zu jeder Zeit gewährleistet und geschützt werden; Räumungen dürfen nicht zu Wohnungslosigkeit der betroffenen Personen führen. Beratungsstellen in Deutschland berichten, dass diese Kriterien häufig nicht erfüllt sind.

Die Publikation ist auch in Leichter Sprache erhältlich.

 

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