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„Es mangelt an Expertise, rassistische Motive feststellen zu können"

Diskriminierende Motive werden mitunter in Gerichtsverfahren nicht thematisiert, weil Polizei oder Gerichte rassistische Motive von vornherein ausschließen oder bagatellisieren. © iStock / Image Source

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In Deutschland werden rassistische, antisemitische und rechtsextreme Straftaten nicht konsequent geahndet. Woran liegt das? Wie kann die Auseinandersetzung mit Rassismus und Antisemitismus in der Strafjustiz und in Ermittlungsbehörden gefördert werden und wie erhalten Rassismusbetroffene diskriminierungsfreien Zugang zum Recht?

Frau Cobbinah, Frau Danielzik, Sie haben sich in zwei Modellprojekten mit Opferschutz und der Stärkung der Strafverfolgung im Bereich rassistischer, antisemitischer und rechtsextremer Straftaten beschäftigt. Werden solche Straftaten in Deutschland nicht richtig verfolgt?

Beatrice Cobbinah: In Deutschland gibt es bisher tatsächlich keine konsequente Ahndung dieser Art von Straftaten. In den letzten Jahren gab es zwar mehrere Verbesserungsansätze, etwa durch gesetzliche Anpassungen, wonach rassistische Taten im Strafmaß schärfer geahndet werden müssen. Allerdings mangelt es sowohl der Polizei als auch der Justiz an Expertise, um rassistische Motive überhaupt feststellen zu können. Teilweise werden diskriminierende Motive absichtlich nicht mit in das Verfahren genommen, weil beispielsweise die Zeugenaussagen, insbesondere von Rassismusbetroffenen, banalisiert werden oder die Polizeibeamt*innen von vornherein ausschließen, dass es sich überhaupt um eine rassistische Tat handeln könnte.

Häufig wird als Problemursache ein in Justiz und Polizeibehörden institutionell verankerter Rassismus ausgemacht. Wie zeigt er sich?

Chandra-Milena Danielzik: Unsere Gesellschaft ist rassistisch strukturiert, und somit sind es auch Institutionen und Behörden, was etwa an Routinen, Verfahrensweisen oder Gesetzen zu sehen ist. Ein Beispiel für institutionellen Rassismus ist das Konstrukt der „Clan-Kriminalität“: Durch Stigmatisierung bestimmter migrantischer Personengruppen werden Polizeieinsätze und -razzien gegen diese und die von ihnen frequentierten Orte, zum Beispiel Shisha-Bars, legitimiert. Obwohl bei diesen Einsätzen größtenteils nur Ordnungswidrigkeiten und kleine Gewerbeverstöße festgestellt werden, wird durch die Darstellung von Polizei und Medien der Eindruck erweckt, es handele sich um kriminell besonders belastete Orte und Personengruppen. Sogenannte Erfahrungswerte geben damit Handlungsspielräume für polizeiliche Maßnahmen vor, die hauptsächlich auf Personen und Orte abzielen, die als migrantisch markiert werden. Das institutionelle Moment ist hier, dass nicht der oder die einzelne Beamt*in rassistisch sein muss, sondern dass das System den Rassismus vorgibt. Individueller, struktureller und institutioneller Rassismus sind hier miteinander verwoben.

Ihr aktuelles Projekt  hatte diese Probleme zum Thema. Wie sind sie vorgegangen?

Cobbinah: Wir haben das Projekt konzipiert, nachdem wir festgestellt haben, dass Fortbildungen allein keine strukturellen Veränderungsprozesse in Behörden bewirken können. Fortbildungen zielen lediglich auf die Änderung individuellen Verhaltens ab und können bestenfalls eher längerfristig zu einer anderen Institutionskultur beitragen. Wenn hingegen Strukturen geändert werden, werden so auch Kontrollmechanismen hinsichtlich des Fehlverhaltens einzelner Beamt*innen geschaffen. Ein praktisches Beispiel hierfür wäre etwa die Einrichtung von spezialisierten Staatsanwaltschaften, die gezielt vorurteilsmotivierte Kriminalität verfolgen.

Unser Ansatz schließt außerdem den Austausch zwischen der Zivilgesellschaft und staatlichen Behörden mit ein. Wir wollten einen wechselseitigen Wissenstransfer und Austausch ermöglichen, der hilft zu verstehen, was das Vertrauen der Betroffenen in staatliche Ermittlungsbehörden erschüttert und wie Vertrauen hergestellt werden könnte.

Wie gestaltete sich der Kontakt und die Zusammenarbeit zwischen Einrichtungen der Opferhilfe und Betroffenen sowie staatlichen Akteuren?

Danielzik: Viele Beratungs- und Dokumentationsstellen stehen der Polizei und der Justiz sehr misstrauisch gegenüber, was an den negativen Erfahrungen ihrer Klient*innen liegt. Deshalb haben wir uns vorab über gemeinsame Zielvorstellungen ausgetauscht und darauf geachtet, gezielt Behördenmitarbeiter*innen miteinzubeziehen, die Erfahrung und Offenheit in der Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft haben. So gelang es uns in vielen Fällen, produktive Gespräche zu initiieren. Der Austausch muss nachhaltig sein und kann nur funktionieren, wenn Behörden Verbindlichkeit aufweisen und sie mindestens versuchen, Maßnahmen zu strukturellen Veränderungen einzuleiten.

Welche Akteure sehen Sie primär in der Pflicht, gegen strukturellen Rassismus vorzugehen und welche Maßnahmen sollten diese ergreifen?

Cobbinah: Alle Institutionen müssen sich mit strukturellem Rassismus auseinandersetzen. Wir sprechen hier zum Beispiel von Personalpolitik und einer stetigen Überprüfung von Arbeitsabläufen hinsichtlich potenzieller Diskriminierungsmechanismen. Nötig wären unter anderem verpflichtende Fortbildungen, unabhängige Polizeibeschwerdestellen sowie Änderungen im Bundespolizeigesetz und bei bestimmten Opferrechten. So wird beispielsweise Opfern von vorurteilsmotivierten Verbrechen die psychosoziale Prozessbegleitung bisher nur sehr selten staatlich finanziert.

Ihr Projekt endet im Dezember 2022. Welches Fazit ziehen Sie?

Danielzik: Das Projekt kann lediglich ein Anstoß für Institutionen sein, selbst Initiative zu ergreifen, um entsprechende Strukturen aufzubauen. Wir haben Räume geschaffen, um strukturellen Rassismus überhaupt anzusprechen. In Deutschland existieren noch enorme Widerstände, diese Form des Rassismus anzuerkennen. Die Behördenleitungen und deren Überzeugung spielen da eine wesentliche Rolle: Es braucht Initiative und Ressourcen von oben und Engagement von unten. Außerdem ist der Austausch mit der Zivilgesellschaft und die Expertise von Betroffenen essenziell für Veränderungen ist. Nur so kann ein diskriminierungsfreier Zugang zum Recht zukünftig ermöglicht werden.

Zur Person

Beatrice Cobbinah und Chandra-Milena Danielzik sind seit 2017 wissenschaftliche Mitarbeiterinnen des Instituts und haben sich im Rahmen zweier Modellprojekte mit institutionellem Rassismus in Justiz und Polizei beschäftigt.

Ansprechpartner*in

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