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Gemeinsames Statement Menschenrechtsinstitutionen – Für eine menschenrechtsbasierte und solidarische EU-Asylpolitik

· Pressemitteilung

Berlin. Das Deutsche Institut für Menschenrechte fordert in einer gemeinsamen Stellungnahme mit den Nationalen Menschenrechtsinstitutionen aus Griechenland, Kroatien und Bosnien-Herzegowina eine an den Flüchtlings- und Menschenrechten orientierte Reform des europäischen Asylsystems und Sofortmaßnahmen zur Beendigung der menschenrechtswidrigen Situation an den EU-Außengrenzen. Hintergrund ist die Ankündigung der EU-Kommission, nach Ostern einen neuen europäischen Asyl- und Migrationspakt vorzulegen.

Die Berichte der drei Menschenrechtsinstitutionen aus Staaten an den EU-Außengrenzen illustrieren exemplarisch, welche Folgen die Verlagerung der EU-Asylpolitik an die Außengrenzen hat, sowohl in EU-Mitgliedstaaten wie Kroatien und Griechenland als auch in Nicht-EU Ländern wie Bosnien-Herzegowina. Die Reaktion Griechenlands, Menschen an der türkisch-griechischen Grenze ohne jegliche Asylprüfung und unter Einsatz von Tränengas und Wasserwerfern zurückzuweisen, ist auch eine Folge des  Drucks, unter dem die Länder an den EU-Außengrenzen stehen – zwischen den Abschottungsbestrebungen der EU einerseits und der seit Jahren andauernden Überlastung durch das Dublin-System andererseits.

Die Aufnahmelager auf den griechischen Inseln sind völlig überlastet und menschenunwürdig. Derzeit halten sich 42 000 Schutzsuchende in den Lagern auf, die lediglich für die Aufnahme von rund 8 800 Personen ausgerichtet sind. Die aktuelle Coronavirus-Pandemie verschärft die Lage der Schutzsuchenden. Sie macht deutlich, dass Massenlager an den Außengrenzen keine Lösung für das europäische Asylsystem, sondern Nährboden für humanitäre Katastrophen sind.

Die anderen EU-Mitgliedstaaten wie Deutschland dürfen sich in dieser aktuellen Situation nicht ihrer Verantwortung entziehen. Sie müssen umgehend eine Schließung der griechischen Hotspots und eine Verteilung der Schutzsuchenden innerhalb der EU veranlassen.

Um eine langfristige Entlastung der einzelnen Länder an den EU-Außengrenzen zu erreichen, ist jedoch eine grundlegende Reform des europäischen Asylsystems mit einem fairen Mechanismus für die Verteilung der Schutzsuchenden von Nöten. Die Europäische Kommission und die EU-Mitgliedstaaten sollten sich bei der Erarbeitung eines neuen Asyl- und Migrationspaktes nicht von Abschottung, sondern von menschen- und flüchtlingsrechtlichen Grundsätzen leiten lassen. Deutschland sollte die kommende EU-Ratspräsidentschaft dazu nutzen, die Verhandlungen über ein menschenrechtskonformes Europäisches Asylsystem voranzutreiben.

Das Deutsche Institut für Menschenrechte ist die unabhängige Nationale Menschenrechtsinstitution Deutschlands (§ 1 DIMR-Gesetz). Es ist gemäß den Pariser Prinzipien der Vereinten Nationen akkreditiert (A-Status). Zu den Aufgaben des Instituts gehören Politikberatung, Menschenrechtsbildung, Information und Dokumentation, anwendungsorientierte Forschung zu menschenrechtlichen Themen sowie die Zusammenarbeit mit internationalen Organisationen. Es wird vom Deutschen Bundestag finanziert. Das Institut ist zudem mit dem Monitoring der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention und der UN-Kinderrechtskonvention betraut worden und hat hierfür entsprechende Monitoring-Stellen eingerichtet.

Das Deutsche Institut für Menschenrechte ist Mitglied im Europäischen Netzwerk der Nationalen Menschenrechtsinstitutionen (European Network of National Human Rights Institutions, ENNHRI).

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