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Menschenhandel

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Menschenhandel geht mit schweren Menschenrechtsverletzungen einher: mit Unfreiheit, Zwang, Gewalt und massiver wirtschaftlicher Ausbeutung. Menschenhandel findet tagtäglich in Deutschland statt – in der Pflege, im Haushalt, in der Prostitution, in der Landwirtschaft, der fleischverarbeitenden Industrie oder im Baugewerbe. Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung durch Bettelei, Ausnutzung strafbarer Handlungen oder die rechtswidrige Organentnahme sind Straftatbestände. Betroffene brauchen daher Zugang zu Schutz und wirksame Unterstützung. Menschen, die in prekären Verhältnissen arbeiten, werden durch Zwang, Gewalt oder Bedrohung in ihrer Selbstbestimmung derart eingeschränkt, dass sie nicht mehr frei über ihre Arbeitskraft entscheiden können und wirtschaftlich ausgebeutet werden. Insbesondere Frauen, die nicht freiwillig als Prostituierte arbeiten oder nicht mit den Bedingungen in der Prostitution einverstanden sind, erfahren darüber hinaus massive Verletzungen ihrer sexuellen Integrität. Geflüchtete, Personen mit unsicherem Aufenthaltsstatus und Menschen in prekären Beschäftigungsverhältnissen mit fehlenden Sprach- und Rechtskenntnissen sind besonderes verletzlich und damit anfällig für Ausbeutung.

Den verschiedenen Formen von Menschenhandel liegt ein gemeinsamer Mechanismus zugrunde: Menschen werden mit dem Ziel der wirtschaftlichen Ausbeutung in ihrer Selbstbestimmung eingeschränkt und grundlegend in ihren Rechten verletzt. Die Übergänge zwischen Ausbeutung und Menschenhandel sind fließend.

Nach der Identifizierung der Betroffenen sowie vor und im Laufe des Strafverfahrens gilt es, die Einhaltung ihrer grundlegenden Rechte zu wahren. Die Menschenrechte verpflichten den Staat nicht nur zu effektiver Strafverfolgung und Prävention, sondern geben auch Maßstäbe für den Umgang mit Betroffenen vor.

Bereits 2011 ist die Richtlinie 2011/36/EU des Europäischen Parlaments und des Rates zur Verhütung und Bekämpfung des Menschenhandels und zum Schutz seiner Opfer, die sogenannte Menschenhandelsrichtlinie, in Kraft getreten. Sie wurde in Deutschland 2016 in nationales Recht umgesetzt. Diese Richtlinie wurde im Juni 2024 reformiert und durch die Richtlinie (EU) 2024/1712 zur Änderung der Richtlinie 2011/36/EU zur Verhütung und Bekämpfung des Menschenhandels und zum Schutz seiner Opfer ersetzt. Die neue Richtlinie wurde am 24. Juni 2024 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Sie ist am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung, am 14. Juli 2024, in Kraft getreten. Gemäß Art. 2.1 der Richtlinie (EU) 2024/1712 endet die Umsetzungsfrist zwei Jahre nach Inkrafttreten am 15. Juli 2026. Bis dahin haben die Mitgliedsstaaten Zeit, die geänderte Richtlinie in einzelstaatliches Recht umzusetzen. Dabei wurden unter anderem als vorher nicht erfasste spezifische Formen der Ausbeutung im Zusammenhang mit Menschenhandel, Leihmutterschaft, Zwangsheirat und illegale Adoption, aufgenommen.

Seit 2013 ist in Deutschland die Konvention des Europarates gegen Menschenhandel in Kraft und rechtsverbindlich. 2019 hat die Expert*innengruppe GRETA des Europarates die Umsetzung der Konvention in Deutschland zum zweiten Mal überprüft. Eine dritte Prüfung wurde im Jahr 2023 durchgeführt. Auch nach dieser Prüfung steht noch eine ganze Reihe vordringlicher Empfehlungen („Zentrale Anliegen“) zur Umsetzung aus.

Im November 2022 wurde am Institut die Berichterstattungsstelle Menschenhandel eingerichtet (Zur Seite der Berichterstattungsstelle Menschenhandel). Der Einrichtung, Ausgestaltung und Arbeitsweise der Berichterstattungsstelle liegt ein vom Deutschen Institut für Menschenrechte im Auftrag des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) erarbeitetes Gesamtkonzept zugrunde. Es umfasst auch das Konzept der Berichterstattungsstelle geschlechtsspezifische Gewalt.

Zentrale Anliegen

  • Verabschiedung eines umfassenden und kohärenten Nationalen Aktionsplans der Bundesregierung innerhalb der laufenden Legislaturperiode, der alle Aspekte des Menschenhandels erfasst und die Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Ministerien und Akteuren sicherstellt.
  • Verabschiedung des Nationalen Aktionsplans des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales gegen Arbeitsausbeutung und Zwangsarbeit innerhalb der laufendenden Legislaturperiode.
  • Umfassende und einheitliche Datenerfassung zum Thema Menschenhandel unter Beachtung der die Betroffenen schützenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen.
  • Eine unabhängige, kontinuierliche und langfristige Beobachtung, Begleitung und Bewertung der Umsetzung der Europaratskonvention gegen Menschenhandel und der Menschenhandelsrichtlinie. Ziel ist es, die Grundlage für eine evidenzbasierte und kohärente menschenrechtsorientierte Politik zur Verhütung und Bekämpfung von Menschenhandel sowie zur Unterstützung der Betroffenen zu schaffen.
  • Gewährleistung der Rechte von Betroffenen von Menschenhandel und Ausbeutung und Sicherstellung des Zugangs zu diesen Rechten, insbesondere das Recht auf eine Bedenk- und Stabilisierungszeit, das Recht auf Unterstützung, das Recht auf Sicherung des Lebensunterhalts, das Recht auf einen gesicherten Aufenthalt, das Recht auf eine sichere Unterkunft, die Rechte im Strafverfahren, wie z.B. psychosoziale Prozessbegleitung oder eine Nebenklagevertretung, das Recht auf Absehen von Strafe für Betroffene von Menschenhandel und das Recht auf Entschädigung.
  • Einrichtung einer Stelle zur nationalen Koordinierung aller Maßnahmen.
Rechtssprechungsdatenbank Menschenhandel

Seit Beginn des Jahres 2022 wird die Rechtsprechungsdatenbank des KOK e.V. in Zusammenarbeit mit der Berichterstattungsstelle Menschenhandel fortgeführt. Die kostenfreie Datenbank beinhaltet relevante Entscheidungen nationaler und internationaler Gerichte zum Thema Menschenhandel und Ausbeutung sowie zu Bereichen, die damit im thematischen Zusammenhang stehen. Die Datenbank richtet sich vornehmlich an Rechtsanwält*innen, Mitarbeitende von Fachberatungsstellen und an die interessierte Öffentlichkeit.

Screenshot der Startmaske der Rechtssprechungsdatenbank gegen Menschenhandel
© Rechtssprechungsdatenbank KOK e.V.

Übereinkommen des Europarats zur Bekämpfung des Menschenhandels und GRETA

Das Übereinkommen des Europarats zur Bekämpfung des Menschenhandels stellt erstmals im Sinne eines menschenrechtsbasierten Ansatzes die Rechte der von Menschenhandel Betroffenen in den Vordergrund. Sie verpflichtet alle Mitgliedsstaaten, den Stand der Umsetzung des Übereinkommens regelmäßig zu überprüfen. GRETA, die Expert*innengruppe „Group of Experts on Action against Trafficking in Human Beings“, überwacht die Umsetzung des Übereinkommens durch die Vertragsparteien.

Menschenrechte im Fokus – Menschenhandel

Menschenhandel geht mit schweren Menschenrechtsverletzungen einher. Was nötig ist, damit Betroffene von Menschenhandel unterstützt werden und Menschenhandel keine Chance hat, erklärt Naile Tanış in diesem Video aus unserer Reihe „Menschenrechte im Fokus“.

Link zum Video ohne Deutsche Gebärdensprache.

Publikationen zu diesem Thema

Ansprechpartner*in

Naile Tanış trägt ihre Haare nach hinten gebunden. Sie trägt eine weiße Bluse.
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Naile Tanış

Leitung der Berichterstattungsstelle Menschenhandel

Telefon: 030 259 359 – 306

E-Mail: Tanis(at)institut-fuer-menschenrechte.de

Kurzbiografie Naile Tanış

Porträt von Anna Bußmann-Welsch. Sie hat kurze dunkelblonde Haare und trägt ein weißes Oberteil und einen grünen Blazer.
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Anna Bußmann-Welsch

Wissenschaftliche Mitarbeiterin

Telefon: 030 259 359 - 253

E-Mail: Bussmann-welsch(at)institut-fuer-menschenrechte.de

Portrait von Marie Diekmann
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Dr. Marie Diekmann

Wissenschaftliche Mitarbeiterin

Telefon: 030 259 359 - 468

E-Mail: diekmann(at)institut-fuer-menschenrechte.de

Kurzbiografie Dr. Marie Diekmann

Porträt von Charlotte Felbinger. Sie hat lange braune Haare und trägt ein blau-weißes Oberteil.
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Charlotte Felbinger

Wissenschaftliche Mitarbeiterin

Telefon: 030 259 359 - 44

E-Mail: felbinger(at)institut-fuer-menschenrechte.de

Kurzbiografie Charlotte Felbinger

Portrait von Vinda Gouma. Ihr Blick ist der Kamera zugewandt und sie lächelt leicht. Sie trägt ihr langes Haar zurückgebunden hinter den Schultern und trägt einen rosafarbenen Blazer mit einem schwarzen Oberteil darunter.
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Vinda Gouma

Wissenschaftliche Mitarbeiterin
(abwesend bis August 2025)

Telefon: 030 259 359 - 308

E-Mail: gouma(at)institut-fuer-menschenrechte.de

Konstantin Häusler
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Dr. Konstantin Häusler

Wissenschaftlicher Mitarbeiter

Telefon: 030 259 359 – 301

E-Mail: haeusler(at)institut-fuer-menschenrechte.de

Dunkelblauer Hintergrund mit einem Kopf und Körper gezeichnet mit weißen Strichen.

Sina Kahlmeier

Projektassistenz

Telefon: 030 259 359 - 26

E-Mail: kahlmeier(at)institut-fuer-menschenrechte.de

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Bettina Krestel

Projektkoordinatorin

Telefon: 030 259 359 - 28

E-Mail: krestel(at)institut-fuer-menschenrechte.de

Porträt von Anne-Kathrin Krug
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Anne-Kathrin Krug

Wissenschaftliche Mitarbeiterin

Telefon: 030 259 359 - 126

E-Mail: krug(at)institut-fuer-menschenrechte.de

Kurzbiografie Anne-Kathrin Krug

Portrait von Tobias Seitz. Er hat kurze dunkelbraune Haare, einen dunklen Bart und trägt einen schwarzen Pullover.
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Dunkelblauer Hintergrund mit einem Kopf und Körper gezeichnet mit weißen Strichen.

Maya Krystosek

Studentische Mitarbeiterin

Telefon: 030 259 359 – 0

E-Mail: krystosek(at)institut-fuer-menschenrechte.de

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