Am 14. Juli 2024 ist die geänderte EU-Richtlinie 2011/36/EU zur Verhütung und Bekämpfung des Menschenhandels und zum Schutz seiner Opferin Kraft getreten.
Die neue Richtlinie beinhaltet zum Teil grundlegende Änderungen in wesentlichen Bereichen. So wurden neue Straftatbestände aufgenommen, etwa die Ausbeutung von Zwangsheirat, Leihmutterschaft und illegaler Adoption. Weitere Maßnahmen sollen die Identifizierung und Weiterleitung von Betroffenen an spezialisierte Fachberatungsstellen verbessern.