Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention

Über die Monitoring-Stelle

Die Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention ist eine unabhängige Stelle, die die Einhaltung der Rechte von Menschen mit Behinderungen fördert und die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland überwacht (englisch: „to monitor“ = beobachten, kontrollieren).

Artikel 33 Absatz 2 der UN-Konvention verpflichtet die unterzeichnenden Staaten zur Einrichtung einer unabhängigen Monitoring-Stelle. Deshalb richtete die Bundesregierung im Mai 2009 die Monitoring-Stelle UN-BRK am Deutschen Institut für Menschenrechte ein.

Häufig gestellte Fragen

Was sind die Aufgaben der Monitoring-Stelle?

Der Auftrag der unabhängigen Monitoring-Stelle leitet sich direkt aus der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen ab (Artikel 33 Absatz 2): Ihre Aufgabe ist es, die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland zu fördern, ihre Rechte zu schützen und zu überwachen. Ihren Auftrag versteht sie im Sinne einer kritischen wie konstruktiven Begleitung. Sie ist bundesweit die einzige Stelle, die die Umsetzung der UN-Konvention überprüft.

Wie sieht die Arbeit der Monitoring-Stelle konkret aus?

Einerseits betreibt die Monitoring-Stelle Recherchen, um sich ein Bild von den Lebenslagen von Menschen mit Behinderungen in Deutschland und den aktuellen Entwicklungen in Bezug auf die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention zu machen. Dafür fertigt sie wissenschaftliche Studien an, beschafft sich aber auch Informationen durch gezielte Aufträge. Daneben führt die Monitoring-Stelle Veranstaltungen durch, beispielsweise regelmäßige Treffen mit Behindertenverbänden und Menschen mit Behinderungen (siehe auch Verbändekonsultationen) sowie den Behindertenbeauftragten auf Bundes- und auf Landesebene. Wichtige Informationen erhält die Monitoring-Stelle auch durch Berichte und Eingaben von Einzelpersonen.

Sie berät im Rahmen ihrer Möglichkeiten Politiker*innen in Bund und Ländern, Mitarbeitende in Ministerien und Behörden, bei Gerichten sowie in nicht-staatlichen Stellen und Verbänden in Bezug auf alle Fragen zur UN-Behindertenrechtskonvention. Die Monitoring-Stelle UN-BRK gibt Stellungnahmen und Empfehlungen zu politischen, behördlichen oder gerichtlichen Entscheidungen ab und mahnt – wenn nötig – die Einhaltung der UN-Konvention an.

Sie organisiert Veranstaltungen zu wichtigen Themen der UN-Behindertenrechtskonvention und informiert durch Presse- und Öffentlichkeitsarbeit über die Rechte von Menschen mit Behinderungen.

Darüber hinaus stellt sie Interessierten Informationen zu Themen der UN-Behindertenrechtskonvention auf der Website und in der Bibliothek des Deutschen Instituts für Menschenrechte zur Verfügung.

Wie viele Mitarbeitende hat die Monitoring-Stelle?

Derzeit arbeiten zwölf Personen in der Monitoring-Stelle. Zum Personal zählen zudem Praktikant*innen bzw. Rechtsreferendar*innen, die an der Monitoring-Stelle eine Ausbildung erhalten.

Arbeiten Menschen mit Behinderungen in der Monitoring-Stelle?

Ja, derzeit arbeiten Menschen mit Behinderungen in der Monitoring-Stelle.

Mit wem arbeitet die Monitoring-Stelle zusammen?

Der Monitoring-Stelle arbeitet eng mit den Ministerien in Bund und Ländern, die für die Umsetzung der Konvention federführend sind, zusammen, ebenso mit dem Bundes- und den Landesbehindertenbeauftragten sowie mit behindertenpolitischen Verbänden. Außerdem tauscht sie sich mit anderen europäischen Nationalen Menschenrechtsinstitutionen und unabhängigen Stellen zum Thema Behinderung regelmäßig aus.

„Monitoring“ ist nicht nur Aufgabe der Monitoring-Stelle. Die Konvention fordert auch andere nicht-staatliche Kräfte, etwa Menschen mit Behinderungen und die sie vertretenden nicht-staatlichen Organisationen, auf, die Umsetzung kritisch zu begleiten. Für die Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft finden drei Mal im Jahr so genannte Konsultationen der Monitoring-Stelle mit behindertenpolitischen Verbänden statt.

Darüber hinaus berichtet die Monitoring-Stelle dem UN-Fachausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen in Genf über die Umsetzung der Konvention in Deutschland. Dieser Bericht erfolgt im Rahmen des so genannten Staatenberichtsverfahrens. Der internationale Fachausschuss überprüft in regelmäßigen Abständen die Umsetzung der Konvention.

Weshalb gibt es eine Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention?

Die Monitoring-Stelle wurde 2009 nach einem Beschluss des Bundeskabinetts und nach der Entscheidung des Deutschen Bundestags und des Bundesrats über das Ratifikationsgesetz als Teil des Deutschen Instituts für Menschenrechte in Berlin eingerichtet. Mit der Schaffung dieser  Überwachungsstruktur löst Deutschland eine konkrete Verpflichtung aus der UN-Behindertenrechtskonvention ein.

Warum ist die Monitoring-Stelle Teil des Deutschen Instituts für Menschenrechte?

Das Deutsche Institut für Menschenrechte ist eine Nationale Menschenrechtsinstitution gemäß den „Pariser Prinzipien“ der Vereinten Nationen (A-Status). Ziel dieser Institutionen ist es, die Umsetzung menschenrechtlicher Standards, etwa des UN-Sozialpakts, des UN-Zivilpakts oder der UN-Kinderrechtskonvention, in Deutschland zu fördern. Daher ist es fachlich überzeugend wie richtig, dass sich die UN-Behindertenrechtskonvention, die mit den anderen Menschenrechtsverträgen eng verzahnt ist, Teil des Deutschen Instituts für Menschenrechte ist. Die Bundesregierung hat sich in Absprache mit und unter Zustimmung des Deutschen Behindertenrats dazu entschieden, dem Institut diese Aufgabe zu übertragen, der die UN-Behindertenrechtskonvention organisatorisch im Zusammenhang der Menschenrechte angesiedelt wissen wollte.

Wie hat die Monitoring-Stelle die Arbeit im Deutschen Instituts für Menschenrechte verändert?

Die Einrichtung der Monitoring-Stelle hat im Deutschen Institut für Menschenrechte einen Bewusstseinswandel angestoßen. Die Sensibilität für die Rechte von Menschen mit Behinderungen ist gewachsen. Das Institut hat den Anspruch, das Thema „Behinderung“ als Querschnittsthema inhaltlich zu verankern und in allen Arbeitsfeldern mit zu bearbeiten. Darüber hinaus ist Barrierefreiheit im Institut, etwa beim Zugang zu Informationen oder hinsichtlich der Bedürfnisse des Personals, ein wichtiges Thema geworden. Die Institutsbibliothek hat beispielsweise einen barrierearmen Arbeitsplatz für blinde und sehbehinderte Menschen in der öffentlich zugänglichen Bibliothek eingerichtet.

Wie finanziert sich die Monitoring-Stelle?

Das Deutsche Institut für Menschenrechte wird aus dem Haushalt des Deutschen Bundestages finanziert.

Ist die Monitoring-Stelle unabhängig?

Ja. Die Tatsache, dass die Monitoring-Stelle von der Regierung finanziert wird, bedeutet nicht, dass sich diese in die Arbeit der Monitoring-Stelle einmischt. Formal ist die Unabhängigkeit über das Mandat gesichert. Zudem ist die Monitoring-Stelle Teil des Deutschen Instituts für Menschenrechte - der unabhängigen Nationalen Menschenrechtsinstitution Deutschlands - dessen Unabhängigkeit wiederum von internationaler Ebene aus beobachtet wird.

Die Monitoring-Stelle ist frei bei der Auswahl ihres Personals und ihrer Themen. Sie nimmt aufgrund ihrer Unabhängigkeit als Akteur eine eigenständige Position ein und sieht sich in ihrer Arbeit inhaltlich ausschließlich der UN-Konvention gegenüber verpflichtet.

 

Befasst sich die Monitoring-Stelle mit Einzelfällen?

Die Monitoring-Stelle hat nicht die Aufgabe, Beschwerden nachzugehen oder in Einzelfällen rechtlich zu beraten. Sie nimmt keine Ombuds-Funktion wahr. Sie gibt jedoch nach bestem Vermögen Auskunft über geeignete Beratungsstellen.

Gebärdensprachfilm: Die Montitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention

Anprechpartner*in

© DIMR/B. Dietl

Cathrin Kameni

Assistentin der Leitung

Telefon: 030 259 359 - 450

E-Mail: un-brk(at)institut-fuer-menschenrechte.de

Zum Seitenanfang springen