Vereinte Nationen: Menschenrechtsrat

Deutschland im UPR

Deutschland wurde bislang dreimal: 2009, 2013 und 2018 im Rahmen des UPR-Verfahrens überprüft. Eine vollständige Dokumentation der Verfahren ist auf der Website des Hochkommissariats für Menschenrechte (OHCHR) verfügbar. Die Prüfung Deutschlands im vierten UPR-Zyklus ist für November 2023 vorgesehen.

UPR Deutschland 2023

Berichte für die Prüfung

  • Der Staatenbericht der Bundesregierung ist am 8. August 2023 fällig.
  • Berichte des Deutschen Instituts für Menschenrechte und von Nichtregierungsorganisationen mussten bis zum 5. April 2023 eingereicht werden.

Die Prüfung Deutschlands im vierten UPR-Zyklus (2022 bis 2027) ist für die 44. Sitzung der zuständigen Arbeitsgruppe des Menschenrechtsrates am 9. November 2023 (vormittags) vorgesehen.

UPR Deutschland 2018

Berichte für die Prüfung

Der Überprüfung Deutschlands lagen drei Berichte zugrunde:

  • Der Staatenbericht der Bundesregierung, der im Februar 2018 beim Menschenrechtsrat eingereicht wurde.
  • Eine Zusammenstellung der Feststellungen von UN-Menschenrechtsorganen zu Deutschland durch das Hochkommissariats für Menschenrechte (OHCHR).
  • Eine Zusammenfassung der Informationen aus den Berichten des Deutschen Instituts für Menschenrechte und von Nichtregierungsorganisationen sowie Berichten des Europarats, der EU Grundrechteagentur und der OSZE. Alle eingereichten Berichte sind auf der Website des Hochkommissariats für Menschenrechte verfügbar (Stakeholders' information).

Bericht über die Prüfung

Eine aus drei Staaten bestehende Arbeitsgruppe (Troika) hat einen Bericht über die Überprüfung Deutschlands erstellt, der die Anmerkungen und Empfehlungen zur Verbesserung der Menschenrechtssituation in Deutschland zusammenfasst. Die per Losverfahren bestimmte Troika bestand aus der Demokratischen Republik Kongo, Kirgisistan und den USA.

Die Bundesregierung hat Anfang September 2018 auf die Empfehlungen aus der UPR-Überprüfung geantwortet. Am 20. September wurde in einer Sitzung des Menschenrechtsrats der Bericht der Arbeitsgruppe mit den Reaktionen des Staates verhandelt und danach offiziell angenommen. Nationalen Menschenrechtsinstitutionen und bei der UN akkreditierte NGOs hatten dabei ein Rederecht und konnten die Ergebnisse kommentieren.

Ein Video der Sitzung ist im UN Web TV Archiv verfügbar.

Follow-up: Umsetzung der Empfehlungen

Um den Fortschritt bei der nationalen Umsetzung der Empfehlungen auch im Menschenrechtsrat nachvollziehbar zu machen, können die Staaten nach zwei Jahren freiwillig einen schriftlichen Zwischenbericht erstellen.

Deutschland wird keinen Zwischenbericht erstellen. Die Menschenrechtsbeauftragte der Bundesregierung hatte als Alternative die Zivilgesellschaft zu einem ressortübergreifenden Austausch im Oktober 2020 eingeladen. Das Forum Menschenrechte hat dafür eine Zwischenbilanz erstellt, die am 30. Oktober veröffentlicht wurde.

Die nächste Überprüfung Deutschlands im vierten UPR-Zyklus findet voraussichtlich 2023 statt.

Im dritten UPR-Zyklus (2017-2021) fand die Überprüfung Deutschlands am 8. Mai 2018 in der 30. Sitzung der zuständigen Arbeitsgruppe des Menschenrechtsrates statt. Die Menschenrechtsbeauftragte der Bundesregierung im Auswärtigen Amt, Bärbel Kofler, war Leiterin der deutschen Delegation. Ein Video über die Sitzung ist im UN Web TV Archiv verfügbar.

nach oben