Wichtigstes Gremium im Menschenrechtsschutz der Vereinten Nationen ist der Menschenrechtsrat (Human Rights Council, HRC). Er besteht aus 47 Mitgliedstaaten, die von der Generalversammlung für drei Jahre gewählt werden. Neben seinen regulären Sitzungen hält der Menschenrechtsrat Sondersitzungen zu Themen und Ländersituationen ab.
Universal Periodic Review (UPR)
Seit 2007 praktiziert der Menschenrechtsrat ein Prüfverfahren, in dem regelmäßig die Menschenrechtssituation in allen 193 Mitgliedsstaaten der Vereinten Nationen begutachtet wird: Universal Periodic Review (UPR, Allgemeines Periodisches Überprüfungsverfahren). Deutschland wurde bislang dreimal im Rahmen des UPR-Verfahrens überprüft. Die vierte Prüfung findet im November 2023 statt.
Der Menschenrechtsrat setzt Sonderberichterstatter_innen, Unabhängige Expert_innen und Arbeitsgruppen zu Menschenrechtsthemen oder zu Ländern ein, die ihm unabhängige Analysen, Einschätzungen und Empfehlungen zum Schutz der Menschenrechte vorlegen.
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