Die Bundesrepublik Deutschland hat den Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte am 17. Dezember 1973 ratifiziert. Der Pakt trat am 3. Januar 1976 in Kraft (BGBl 1973 II, S. 1659).
Das Fakultativprotokoll wurde bislang nicht ratifiziert.
Aktuelles Staatenberichtsverfahren
6. Staatenbericht
Der 6. Staatenbericht war im Juni 2016 fällig. Er wurde Mitte Februar 2017 beim Ausschuss eingereicht.
Die tagungsvorbereitende Arbeitsgruppe des Ausschusses hat im Oktober 2017 eine Liste mit Fragen (List of issues) für die Staatenberichtsprüfung erarbeitet.
6. Staatenbericht: Eingaben und Berichte von zivilgesellschaftlichen Organisationen
16 zivilgesellschaftliche Organisationen haben Parallelberichte für die Staatenberichtsprüfung eingereicht. Die Berichte sind in englischer Sprache dokumentiert auf der Website des Hochkommissariats für Menschenrechte.
Zu den Themen: Situation älterer Menschen in der Pflege, Kinderarmut und Recht auf Wohnen hat der Ausschuss einen „dringlichen“ Zwischenbericht innerhalb von 24 Monaten (bis 12. Oktober 2020) angefordert.
Fälligkeit des nächsten Berichts
Der 7. Staatenbericht ist zum 31. Oktober 2023 fällig.
Seit der Ratifizierung des Sozialpakts durch Deutschland wurden sechs Staatenberichte überprüft. Die Dokumente zum 6. Berichtsverfahren (ab 2016) finden Sie auf dieser Seite.