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Neue Information über das Individualbeschwerdeverfahren zum UN-Sozialpakt

© UN Photo/Loey Felipe

· Meldung

Am 20. Juli 2023 ist das Fakultativprotokoll zum Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (UN-Sozialpakt) für Deutschland in Kraft getreten. Damit können Einzelpersonen und zivilgesellschaftliche Akteur*innen Verstöße gegen diese Rechte vor dem UN-Ausschuss für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte – einem Gremium internationaler unabhängiger Expert*innen – anzeigen und bei Menschenrechtsverstößen Abhilfe und Entschädigung von Deutschland verlangen.

„Mit der Ratifikation des Fakultativprotokoll zum UN-Sozialpakt hat die Bundesregierung die Durchsetzung von wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechten in Deutschland gestärkt und eine große Lücke im Menschenrechtsschutz geschlossen. Damit wird in Deutschland ein Individualbeschwerdeverfahren eingeführt, das Einzelpersonen und Gruppen die Möglichkeit eröffnet, sich vor dem UN-Ausschuss für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte über die Verletzung ihrer Rechte zu beschweren. Das betrifft beispielsweise das Recht auf Gesundheit, auf Wohnen, auf soziale Sicherung oder auf Bildung“, erklärt Michael Windfuhr, Stellvertretender Direktor des Deutschen Instituts für Menschenrechte und Mitglied des UN-Ausschusses für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte.

Um die Menschenrechte völkerrechtlich verbindlich zu machen, verabschiedeten die Vereinten Nationen 1966 zwei Menschenrechtspakte: den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte (Zivilpakt) und den Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (WSK-Pakt oder Sozialpakt)⁠. Beide sind in Deutschland seit 1976 in Kraft. Doch im Hinblick auf die rechtliche Durchsetzbarkeit (Justiziabilität) auf internationaler Ebene behandelte Deutschland die beiden Rechtsbereiche bisher ungleich: Während Individualbeschwerden zum Zivilpakt in Deutschland bereits seit 1993 eingereicht werden können, gibt es die Möglichkeit von Individualbeschwerden zum Sozialpakt erst seit Juli 2023.

Die Information will Betroffenen, zivilgesellschaftlichen Akteur*innen und Rechtsanwender*innen einen ersten Überblick über das Verfahren und dessen Wirkweise geben.

Die Publikation ist ab September 2023 auch in Leichter Sprache erhältlich.

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