Der kombinierte 7. und 8. Staatenbericht wurde im Oktober 2015 beim CEDAW Ausschuss eingereicht und am 21. Februar 2017 mit der deutschen Regierungsdelegation in Genf in einer öffentlichen Sitzung diskutiert. In den Abschließenden Bemerkungen wurde die Bundesregierung unter anderem aufgefordert, nach zwei Jahren einen Zwischenbericht vorzulegen, in dem sie den Ausschuss über die Maßnahmen informiert, die sie in Bezug auf
- die Abschaffung der Pflichtberatung und Wartezeit nach Beratung bei Schwangerschaftsabbrüchen,
- die Sicherstellung adäquaten Kindesunterhalts,
- die Umsetzung der EU-Asyl- und Integrationvorgaben für weibliche Geflüchtete und
- die Errichtung eines Entschädigungsmodells zur Ergänzung der Renten für in der DDR geschiedene Frauen getroffen hat.
Der Bericht wurde im März 2019 eingereicht und im November 2019 nach der Prüfung im Ausschuss mit einem Brief der Follow-up-Berichterstatterin beantwortet. Darin wird die teilweise erfolgte Umsetzung der Empfehlungen des Ausschusses anerkannt, die Bundesregierung aber aufgefordert, im nächsten Staatenbericht über weitere Maßnahmen hinsichtlich der Abschaffung der Pflichtberatungszeit und Wartezeit nach Beratung bei Schwangerschaftsabbrüchen sowie hinsichtlich der finanziellen Unterstützung zur Ergänzung der Renten für in der DDR geschiedenen Frauen zu berichten.