Vereinte Nationen: Menschenrechtsabkommen

Umsetzung CEDAW in Deutschland

Ratifikation der Frauenrechtskonvention in Deutschland

Die Bundesrepublik Deutschland hat das Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (CEDAW) am 10. Juli 1985 ratifiziert. Das Übereinkommen trat am 09. August1985 in Kraft (BGBl 1985 II, S. 647).

Das Fakultativprotokoll über ein Individualbeschwerde- und Untersuchungsverfahren trat in Deutschland am 15. April 2002 in Kraft (BGBl 2001 II, S. 1237).

Aktuelles Staatenberichtsverfahren

9. Staatenbericht: List of Issues Prior to Reporting (LOIPR)

Für den 9. Staatenbericht hat der CEDAW Ausschuss ein vereinfachtes Verfahren angewandt. Es besteht aus einer Liste von Fragen (List of Issues Prior to Reporting – LOIPR), die der Ausschuss dem Vertragsstaat zuschickt. Dessen Antworten werden als Staatenbericht betrachtet.

Im März 2020 hat eine tagungsvorbereitende Arbeitsgruppe des Ausschusses die LOIPR für die Überprüfung von Deutschland erstellt. Auch zivilgesellschaftliche Organisationen (NGOs) konnten sich an dem Verfahren beteiligen.

9. Staatenbericht

Der 9. Staatenbericht Deutschlands wurde im Juli 2021 beim Ausschuss eingereicht.

9. Staatenbericht: Eingabe des Deutschen Instituts für Menschenrechte

Das Deutsche Institut für Menschenrechte hat im Januar 2020 eine Eingabe (Submission) eingereicht mit Themenvorschlägen für die LOIPR.

9. Staatenbericht: Eingaben und Berichte von NGOs

Bis zum 11. April 2023 hatten zivilgesellschaftlich Organisationen die Möglichkeit, Parallelberichte und Eingaben für die Berichtsprüfung am 11. Mai einzureichen.

Zuvor hatten Anfang 2020 sieben zivilgesellschaftlichen Organisationen Eingaben eingereicht mit Themenvorschlägen für die LOIPR.

Alle Eingaben und Parallelberichte von zivilgesellschaftlichen Organisationen sind auf der Website des Hochkommissariats für Menschenrechte verfügbar OHCHR: Reporting status for Germany

9. Staatenbericht: Berichtsprüfung

Die Berichtsprüfung fand am 11. Mai 2023 in der 85. Session des Ausschusses statt.

Eine anschließende Pressemitteilung (News) informierte über den Ablauf und die Themen der Überprüfung.

Die Sitzung konnte im UN Web TV live verfolgt werden. Dort ist auch eine Aufzeichnung der Sitzung abrufbar.

9. Staatenbericht: Abschließende Bemerkungen

Die Abschließenden Bemerkungen (Concluding Observations) wurden am 31. Mai 2023 vom Ausschuss veröffentlicht. Eine deutsche Übersetzung liegt noch nicht vor.

7. und 8. Staatenbericht: Follow-up 2019

Der kombinierte 7. und 8. Staatenbericht wurde im Oktober 2015 beim CEDAW Ausschuss eingereicht und am 21. Februar 2017 mit der deutschen Regierungsdelegation in Genf in einer öffentlichen Sitzung diskutiert. In den Abschließenden Bemerkungen wurde die Bundesregierung unter anderem aufgefordert, nach zwei Jahren einen Zwischenbericht vorzulegen, in dem sie den Ausschuss über die Maßnahmen informiert, die sie in Bezug auf

  • die Abschaffung der Pflichtberatung und Wartezeit nach Beratung bei Schwangerschaftsabbrüchen,
  • die Sicherstellung adäquaten Kindesunterhalts,
  • die Umsetzung der EU-Asyl- und Integrationvorgaben für weibliche Geflüchtete und
  • die Errichtung eines Entschädigungsmodells zur Ergänzung der Renten für in der DDR geschiedene Frauen getroffen hat.

Der Bericht wurde im März 2019 eingereicht und im November 2019 nach der Prüfung im Ausschuss mit einem Brief der Follow-up-Berichterstatterin beantwortet. Darin wird die teilweise erfolgte Umsetzung der Empfehlungen des Ausschusses anerkannt, die Bundesregierung aber aufgefordert, im nächsten Staatenbericht über weitere Maßnahmen hinsichtlich der Abschaffung der Pflichtberatungszeit und Wartezeit nach Beratung bei Schwangerschaftsabbrüchen sowie hinsichtlich der finanziellen Unterstützung zur Ergänzung der Renten für in der DDR geschiedenen Frauen zu berichten.

Seit der Ratifizierung von CEDAW durch Deutschland wurden neun Staatenberichte überprüft, darunter ein kombinierter 2. und 3. Bericht sowie ein kombinierter 7. und 8. Bericht. Im Berichtsverfahren zum 9. Staatenbericht wurden am 31. Mai 2023 die Concluding Observations (Abschließende Bemerkungen) veröffentlicht.

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