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Neue Website zum Recht auf eine Geburtsurkunde

© iStock/Salman Arif

Die UN-Kinderrechtskonvention garantiert das Recht auf eine Geburtsurkunde. Trotzdem erhalten hierzulande viele Neugeborene, deren Eltern ihre Identität nicht nachweisen können, keine oder erst sehr spät eine solche Urkunde. Eine neue Website erläutert die Rechtslage und zeigt Möglichkeiten auf, wie jedem in Deutschland geborenem Kind eine Geburtsurkunde ausgestellt werden kann. Claudia Kittel, Leiterin der Monitoring-Stelle UN-Kinderrechtskonvention, gibt Auskunft über die Inhalte und Ziele der neuen Website www.recht-auf-geburtsurkunde.de.

Was sind die Gründe, eine Website rund um die Geburtenregistrierung zu lancieren?

Claudia Kittel: Die Monitoring-Stelle UN-Kinderrechtskonvention befasst sich schon länger mit dem Problem, dass hierzulande geborene Kinder, deren Eltern ihre Identität nicht mit einem Dokument belegen können – etwa, weil sie geflüchtet sind – keine oder erst sehr spät eine Geburtsurkunde erhalten. Wir haben festgestellt, dass die für die Geburtenregistrierung zuständigen Standesbeamt*innen sich häufig nicht bewusst sind, was es für die betroffenen Eltern bedeutet, wenn das Neugeborene statt einer Geburtsurkunde nur ein Ersatzdokument erhält. Eine Geburtsurkunde ist in vielen Belangen der Schlüssel zum Zugang zum Recht. Für uns war klar, dass eine Website die ideale Plattform darstellt, um für diese Problematik zu sensibilisieren und gleichzeitig ausführlich, aber kompakt, praxisnah und aktuell Informationen zu vermitteln.

Können Sie näher erläutern, für welche Zielgruppen die Website angelegt ist?

Kittel: Die bereits erwähnten Standesbeamt*innen spielen eine zenrale Rolle, da sie die Identität der Eltern beziehungsweise Mütter überprüfen müssen, bevor sie eine Geburtsurkunde ausstellen. Die zweite wichtige Zielgruppe sind Sozialarbeitende, die in den Unterkünften für Geflüchtete tätig sind. Sie beraten Eltern beziehungsweise Mütter und begleiten sie häufig auf Ämter und Behörden. Auf der Website bieten wir diesen beiden so unterschiedlichen Berufsgruppen unter anderem ein FAQ über wichtige und gängige Fragen rund um den Vorgang der Geburtenregistrierung. Das FAQ entstand gemeinsam mit einem Beirat, in dem auch Vertreter*innen aus der Praxis mitgewirkt haben. Ohne viel zeitlichen Aufwand können zum Beispiel Sozialarbeitende, die wissen möchten, warum so hohe Anforderungen an die Dokumente gestellt werden, die für die Ausstellung einer Geburtsurkunde vorzuweisen sind, im FAQ die passende Antwort finden. Und Standesbeamt*innen, die nach einschlägigen Gesetzen und Normen suchen, können sich schnell einen Überblick über die kinder- und menschenrechtlichen Vorgaben verschaffen.

Welche weiteren Elemente bietet die Website?

Kittel: Prominent auf der Startseite ist ein Zeitstrahl abgebildet, der illustriert, dass es im gesamten Leben eines Menschen immer wieder Situationen und Ereignisse geben kann, bei denen eine Geburtsurkunde wichtig ist. Insgesamt können neun Situationen angeklickt werden, die jeweils erläutern, welche Probleme dem betroffenen Menschen entstehen können, wenn die Geburtskurkunde fehlt. Uns ist wichtig, auf einen Blick zu zeigen, dass die Geburtsurkunde ein zentrales Dokument für die Identität eines Menschen darstellt.

Die Website entstand im Projekt „Papiere von Anfang an“, das mittlerweile abgeschlossen ist. Wie geht es nun weiter?

Kittel: Wir bleiben an dem Thema dran und werden die Website für eine neue Zielgruppe erweitern. Im Blick haben wir nun die Betroffenen selbst – also geflüchtete Mütter und Eltern. Um diese zu erreichen, werden wir die gesamte Website in verschiedene Sprachen übersetzen sowie Videos und Texte in einfacher Sprache anbieten. Um die Bedarfe der Zielgruppe genauer zu ermitteln, führen wir demnächst Interviews mit betroffenen Eltern durch. Wir freuen uns, dass wir für den Ausbau der Website erneut auf die finanzielle Unterstützung der CMS-Stiftung zählen können.

(P. Carega, März 2022)

„Uns ist wichtig, auf einen Blick zu zeigen, dass die Geburtsurkunde ein zentrales Dokument für die Identität eines Menschen darstellt.“

Claudia Kittel
Leiterin der Monitoring-Stelle UN-Kinderrechtskonvention

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Ansprechpartner*in

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Sophie Funke

Wissenschaftliche Mitarbeiterin

Telefon: 030 259 359 - 475

E-Mail: funke(at)institut-fuer-menschenrechte.de

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