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Impfgerechtigkeit als menschenrechtliche Verpflichtung

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Gesundheitspolitisch ist die Corona-Pandemie nur einzudämmen, wenn eine größtmögliche Anzahl von Menschen weltweit geimpft wird. Die Entwicklung von Impfstoffen war darum ein Meilenstein in der Eindämmung von COVID-19. Schwere Verläufe konnten mit einer Impfung vermieden und die überproportional hohe Sterberate von älteren Menschen sowie solchen mit Vorerkrankungen signifikant gesenkt werden. Zudem gingen die Fallzahlen zunächst zurück.

Mittlerweile sind mehr als 80 Prozent aller Impfdosen in reichen Ländern verimpft worden; in den ärmsten Ländern nur fünf Prozent aller Dosen – dort leben allerdings 20 Prozent der Weltbevölkerung.

Diese zutiefst ungerechte Verteilung der Impfstoffe ist nicht nur eine gesundheitliche, ökonomische und soziale Benachteiligung von Menschen in ärmeren Ländern. Sie beinhaltet auch ein globales Risiko: Die Wahrscheinlichkeit des Entstehens von Varianten, wie zuletzt der Omikron-Variante, wächst und ohne eine weltweit hohen Impfquote wird sich die Pandemie nicht eindämmen lassen – das sehen wir gerade in Deutschland.

Menschenrechtlich haben sich alle Vertragsstaaten des UN-­Sozialpakts verpflichtet, ihrer Bevölkerung einen diskriminierungsfreien Zugang zu einem wirksamen Impfstoff zu ermöglichen. Neben den Verpflichtungen innerhalb ihrer Landesgrenzen haben die Vertragsstaaten auch eine menschenrechtliche Verpflichtung, andere Staaten bei der Gewährleistung des Rechts auf Gesundheit zu unterstützen.

Im Menschenrechtsbericht 2021 analysiert das Institut, wie sich die globale Impfungerechtigkeit entwickelt und verfestigt hat: Als Teil der reichen Länder haben Deutschland und die EU zu wenig für einen gesicherten Zugang ärmerer Länder zu Impfstoffen getan. Sie haben sich zwar immer wieder dazu bekannt und die Wichtigkeit von Impfgerechtigkeit hervorgehoben – dies aber unzureichend in die Praxis umgesetzt.

Beschaffungspraktiken reicher Länder fördern ungerechte Verteilung

Auf die Impfstoff-Knappheit haben Staaten sehr unterschiedlich reagiert. Es gab viele Stimmen , die sich dafür einsetzten, Impfstoffe oder die Technologie zur Impfstoffentwicklung als ein Gut anzuerkennen, von dessen Nutzung niemand ausgeschlossen werden darf. Diese Position wurde jedoch nicht in die Praxis umgesetzt. Stattdessen schlossen Länder mit hohem Einkommensniveau nicht öffentliche Vorverträge mit denjenigen Unternehmen, die die Impfstoffe entwickelten und produzieren. Dadurch hatten diese Staaten als erstes Zugriff auf Impfdosen und konnten ihre Bevölkerungen schneller immunisieren. Andere Staaten, meist Länder mit mittlerem oder niedrigem Einkommensniveau, blieb diese Möglichkeit verwehrt. Dieses Verhalten stand im Widerspruch zur gemeinschaftlichen Beschaffungs- und Verteilungsplattform (COVAX), die im April 2020 unter WHO-Führung eingerichtet worden war.

Gemeinsam beschaffen und verteilen: COVAX

COVAX ist eine Initiative, die mit Hilfe von Entwicklungsgeldern und Impfstoffspenden Impfungen im Globalen Süden organisiert. Ursprünglich sollte COVAX Impfdosen für alle teilnehmenden Staaten aus einer Hand beschaffen und gleichberechtigt verteilen: Alle Staaten sollten über COVAX Impfstoffe zuerst für drei Prozent und anschließend für zwanzig Prozent ihrer Bevölkerungen beziehen können und diese anhand der von der WHO aufgestellten Priorisierungsempfehlungen verteilen. COVAX sollte helfen, Produktionskosten zu senken sowie Forschung und Entwicklung zu fördern. Die kurzfristige Chance, von Beginn an für mehr globale Impfgerechtigkeit zu sorgen, schien jedoch bereits im Frühjahr 2021 vertan. Einkommensstarke Länder hatten Impfstoffe vorab direkt bei den Herstellern reserviert, traten damit in Konkurrenz zu COVAX und trieben damit auch indirekt die Preise nach oben. Von der Idee einer gemeinsamen Plattform für Beschaffung und Verteilung zum Zweck der gleichzeitigen globalen Pandemiebekämpfung und mehr Impfgerechtigkeit blieb nicht viel übrig.

EU bei Aussetzung des Patentschutzes zögerlich

COVAX ist nur einer der Bausteine des von der WHO und ihren Partnern eingerichteten Programms „Access to Covid 19 Tools (ACT)-Accelerator“. Ein Kernbestandteil dieses Programms ist der „Covid-19 Technology Access Pool (C-TAP)“. Auf dieser Plattform können Pharmaunternehmen ihr patentiertes Wissen und Know-how mit potenziellen Herstellern (mit oder ohne Gegenleistung) teilen. Eine Analyse der niederländischen NGO Farmater Verantwoording (Pharmaceutical Accountability Foundation) zeigt jedoch, dass bis Januar 2021 kein einziger der zwölf untersuchten Impfstoffentwickler ein Bekenntnis abgegeben hatte, an C-TAP mitzuwirken. Auch in den genannten Vorverträgen, zum Beispiel seitens der EU, sind Impfstoffentwicklern keinerlei Pflichten auferlegt worden, ihre Patente der Allgemeinheit zur Verfügung zu stellen. In den untersuchten Vorverträgen haben sich einige Pharmaunternehmen sogar ein Veto bezüglich der Weitergabe von abgenommenen Impfstoffen durch die bestellenden Staaten vorbehalten. Insgesamt enthalten diese Vorverträge also keinerlei Instrumente, die das vorher öffentlich geäußerte Verständnis von Impfstoff als „öffentlichem Gut“ in die jeweiligen Vereinbarungen eingeschrieben haben.

Menschenrechtliche Bewertung und Handlungsempfehlung

Globale Impfgerechtigkeit ist nicht nur gesundheitspolitisch geboten, die Vertragsstaaten des UN-Sozialpakts sind dazu auch menschenrechtlich verpflichtet (Art. 12 UN-Sozialpakt). Das sogenannte Kooperationsgebot aus dem Sozialpakt verpflichtet Deutschland, den gleichberechtigten Zugang zu Impfstoffen auch in anderen Ländern voranzubringen. Und auch Pharma-Unternehmen haben eine menschenrechtliche Verantwortung, Impfstoffe bereitzustellen, die für alle Menschen zugänglich sind, um vermeidbares Sterben zu verhindern.

Daher empfiehlt das Institut, alles dafür zu tun, damit tatsächlich mehr Impfstoffdosen in ärmeren Ländern ankommt. Dafür müssen Impfstoffdosen an COVAX ausgeliefert werden. Die Bundesregierung sollte weder selbst noch im EU-Rahmen Beschaffungsverträge mit Impfstoffherstellern abschließen, ohne Regelungen zur freiwilligen Lizenz- bzw. Patentweitergabe zu vereinbaren. Beschaffungsverträge sollten, im Rahmen des wettbewerbsrechtlich Möglichen, transparenter für die Öffentlichkeit werden. Außerdem sollte die Bundesregierung im Rahmen der EU alle Möglichkeiten für eine kurz-, mittel- und langfristige Erhöhung der Produktion von Impfdosen und ihre gerechte Verteilung ausschöpfen, inklusive Zwangslizenzierungen und Patentfreigaben.

(Laura Geuter)

Publikationen zu diesem Thema

Ansprechpartner*in

© DIMR/A. Illing

Dr. Anna Würth

Leiterin der Abteilung Internationale Menschenrechtspolitik

Telefon: 030 259 359 - 19

E-Mail: wuerth(at)institut-fuer-menschenrechte.de

Kurzbiografie Anna Würth

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