Vor interessierten Personen aus Zivilgesellschaft, Politik, Verwaltung und Wissenschaft haben Dr. Leander Palleit, Leiter der Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention des Deutschen Instituts für Menschenrechte, und Andreas Heimer, Direktor der Prognos AG, am 24. November 2022 in der Hannoveranischen Leibniz-Bibliothek die Ergebnisse der Evaluation der Niedersächsichen Aktionspläne Inklusion vorgestellt.
Nach einem Grußwort der Staatssekretärin im Niedersächsischen Sozialministerium, Dr. Christine Arbogast, und einer Einführung von Andreas Heimer in die Evaluationsmethodik hat Leander Palleit die Evaluationsergebnisse bezüglich der normativen Inhalte der Aktionspläne präsentiert. Diese beziehen sich zum Beispiel auf die Formulierung von Zielen und Maßnahmen, der Darstellung von Ist-Zuständen oder der Berücksichtigung von Querschnittsthemen und Menschen mit Behinderungen in vulnerablen Lebenslagen.
Daran anschließend hat Andreas Heimer die Ergebnisse der Evaluation in den strukturellen und prozesshaften Bereichen vorgestellt. Darunter fallen zum Beispiel die verschiedenen Gremien zur Erstellung und Umsetzung der Pläne, die Beteiligung der Zivilgesellschaft, oder die Transparenz und Zugänglichkeit der einzelnen Phasen. Hans-Werner Lange, stellvertretender Vorsitzender des Niedersächsischen Landesbeirats für Menschen mit Behinderungen, hat den Abschlussbericht kritisch kommentiert. Zum Abschluss stellte Jürgen Kirchberg, Leiter des Referats „Inklusion für Menschen mit Behinderungen“ im Sozialministerium, die Pläne für die Fortschreibung des Aktionsplan vor.
Evaluationsbericht veröffentlicht
Im Rahmen der Veranstaltung wurde der gemeinsame Evaluationsbericht der Prognos AG und des DIMR veröffentlicht. In Auftrag gegeben wurde die Evaluation vom Niedersächsischen Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung im Januar 2022. In dem Bericht untersuchen die beiden Organisationen, inwieweit die Aktionspläne menschenrechtliche Vorgaben aus der UN-Behindertenrechtskonvention berücksichtigen. Es werden Empfehlungen für die geplante Fortschreibung der Aktionspläne abgegeben, zum Beispiel stärkere Beteiligung und Berücksichtigung der Interessen von verschiedenen Gruppen von Menschen mit Behinderungen, insbesondere von Frauen mit Behinderungen sowie Menschen mit Behinderungen in besonders schutzbedürftigen Lebenslagen. Zudem sollten verstärkt Daten zur Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen erhoben und ausgewertet werden. Ziele und Maßnahmen sollten konkreter und spezifischer formuliert sowie ein Partizipationskonzept zur Fortschreibung der Aktionspläne erstellt werden.
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