Aktuelles

Monitoring-Stelle UN-Kinderrechtskonvention veröffentlicht Parallelbericht

· Meldung

Vierte Staatenprüfung Deutschlands zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention

Die unabhängige Monitoring-Stelle UN-Kinderrechtskonvention des Deutschen Instituts für Menschenrechte veröffentlicht heute ihren ersten Parallelbericht an den UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes. Bereits im April 2019 hatte die Bundesregierung ihren 5./6. Staatenbericht zur UN-Kinderrechtskonvention beim UN-Ausschuss in Genf vorgelegt. Die National Coalition Deutschland, Netzwerk zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention, überreicht heute ihren Parallelbericht. Parallelberichte dienen dazu, den UN-Ausschuss zusätzlich zum Staatenbericht über den Stand der Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland zu informieren. Alle Berichte zusammen bilden die Basis für die Überprüfung der Einhaltung der Vorgaben aus der UN-Kinderrechtskonvention durch Bund, Länder und Kommunen.

Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland weiter voranbringen

In ihrem Bericht plädiert die Monitoring-Stelle für eine entschlossene Politik für Kinderrechte, die Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz und die Einrichtung von Strukturen, die Kinderrechten in allen Lebensbereichen zu mehr Durchsetzungskraft verhelfen. Nach wie vor gibt es in Deutschland keine kinderrechtebasierte Datenerhebung, die den Stand der Umsetzung einzelner Kinderrechte messbar macht. Und weiterhin fehlen flächendeckend Beschwerdemechanismen in allen Einrichtungen, in denen Kinder in öffentlicher Verantwortung Bildung, Betreuung und Erziehung erfahren. Kinderpolitische Herausforderungen sieht die Monitoring-Stelle auch in den Bereichen Gewaltschutz, inklusive Bildung, Kinderarmut, Schutz geflüchteter Kinder sowie Mitbestimmung und gesellschaftliche Teilhabe.

Das „Übereinkommen über die Rechte des Kindes“ vom 20. November 1989, die sogenannte „UN-Kinderrechtskonvention“, ist in Deutschland seit dem 5. April 1992 in Kraft. In ihr sind Schutz-, Förder- und Beteiligungsrechte von Kindern festgeschrieben. Im Zentrum der Konvention steht die Anerkennung von Kindern als eigenständige (Rechts-)Subjekte und damit Träger_innen von Menschenrechten.

Monitoring-Stelle UN-KRK

Das Deutsche Institut für Menschenrechte wurde 2015 im Anschluss an die dritte Staatenprüfung Deutschlands mit dem Monitoring der Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention betraut. Die Monitoring-Stelle UN-Kinderrechtskonvention hat den Auftrag, die Rechte von Kindern zu fördern, zu schützen und die Umsetzung der Konvention in Deutschland zu überwachen.

Erklärfilm zum Staatenberichtsverfahren UN-Kinderrechtskonvention

Mehr zu diesem Thema

Zum Seitenanfang springen