Aktuelles

Menschenrechtsschutz entlang der Automobil-Lieferkette in Mexiko verbessern

© iStock.com/Tramino

· Meldung

Heute, am 07. Mai 2024, wird der unternehmensübergreifende Beschwerdemechanismus der deutschen Automobilindustrie in Mexiko eingeführt. Im „Museo Memoria y Tolerancia“ (Museum für Erinnerung und Toleranz) in Mexiko-Stadt findet dazu ein halbtägiger Festakt mit Teilnehmenden aus Deutschland und Mexiko statt. An dem unternehmensübergreifenden Beschwerdemechanismus beteiligen sich die drei deutschen Automobilunternehmen BMW, Mercedes-Benz und ZF-Friedrichshafen.

Der Beschwerdemechanismus entstand im Rahmen des NAP-Branchendialogs in einem vierjährigen Entwicklungsprozess. Daran beteiligt waren neben Unternehmen der Automobilindustrie auch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) sowie die Zivilgesellschaft, Gewerkschaften und das Deutsche Institut für Menschenrechte. Nach der Konzeptionsphase beginnt nun die Pilotierung in Mexiko. Das Land ist ein wichtiger Standort für die deutsche Automobilindustrie, sowohl was die Produktion betrifft als auch hinsichtlich der vorgelagerten Lieferkette.

Schutzlücken entlang der Lieferkette schließen

„Der Beschwerdemechanismus schließt menschenrechtliche Schutz- und Rechenschaftslücken entlang der gesamten automobilen Lieferkette“, erläutert Lissa Bettzieche, wissenschaftliche Mitarbeiterin des Instituts, die zum Start des Beschwerdemechanismus mit ihrer Kollegin Franziska Oehm in Mexiko vor Ort ist. „Kommt es zu Menschenrechtsverstößen durch die Automobilhersteller, können Betroffene dies künftig melden und es wird ein Beschwerdeverfahren in Gang gesetzt, an dem sie neben einem Expert*innengremium beteiligt werden.“ Perspektivisch soll der Beschwerdemechanismus auf weitere Unternehmen und gegebenenfalls auch auf andere Länder ausgeweitet werden. In die Entwicklung des Beschwerdemechanismus floss die Expertise von deutschen und mexikanischen Akteuren aus Politik, Wirtschaft, Zivilgesellschaft und Gewerkschaften sowie der nationalen Menschenrechtsinstitutionen beider Länder ein.

Der unternehmensübergreifende Beschwerdemechanismus besteht aus einem Multi-Stakeholder-Board mit geschäftsführenden Verantwortlichkeiten sowie jeweils einer Koordinierungsstelle in Mexiko und Deutschland. Letztere trägt die Hauptverantwortung für die Beschwerdeannahme und -bearbeitung, die deutsche Koordinierungsstelle unterstützt sie dabei.

Das Institut wirkte von Beginn der Konzeptionsphase im Jahr 2020 an der Entwicklung des Beschwerdemechanismus mit. Derzeit amtiert Lissa Bettzieche als Vorsitzende des Multi-Stakeholder-Boards, während Franziska Oehm im Rahmen einer Projektförderung in der Koordinierungsstelle Deutschland arbeitet.

Ansprechpartner*in

Mehr zu diesem Thema

Zum Seitenanfang springen