Berlin. Das Deutsche Institut für Menschenrechte hat eine ambitionierte behindertenpolitische Agenda der nächsten Bundesregierung angemahnt.
„Die nächste Bundesregierung muss die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention aktiv angehen. Bei allen Fortschritten der Vergangenheit, wir brauchen eine ambitionierte behindertenpolitische Agenda“, erklärte Britta Schlegel, Leiterin der Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention des Instituts, anlässlich der Veröffentlichung von Empfehlungen an die Koalitionsparteien und die nächste Bundesregierung.
„In vielen politischen Bereichen ist der Paradigmenwechsel von der Politik der Fürsorge zur Politik der Inklusion und Selbstbestimmung immer noch nicht vollständig vollzogen. Auch die Auswirkungen politischer Entscheidungen auf die Menschen mit Behinderungen werden oft nur unzureichend mitgedacht“, so Schlegel weiter. Das habe die Corona-Pandemie deutlich gezeigt.
„Wir schlagen deshalb unter anderem vor, die Bundesbehindertenbeauftragte oder den Bundesbehindertenbeauftragten künftig direkt beim Bundeskanzleramt anzusiedeln. Das wäre ein klares Zeichen der Bundesregierung für ein ressortübergreifendes Disability Mainstreaming und den Willen, die Rechte der Menschen mit Behinderungen in der nächsten Legislaturperiode in den Fokus zu rücken“, erklärte die Leiterin der Monitoring-Stelle.
Dabei sollten die 11 thematischen Schwerpunkte aus dem Eckpunktepapier der Monitoring-Stelle, unterlegt mit konkreten Vorhaben, Eingang in den Koalitionsvertrag finden und von der nächsten Bundesregierung zügig angegangen werden.
Die Schwerpunkte
Neuauflage des Nationalen Aktionsplans zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (NAP)
Aufarbeitung der Covid-19-Pandemie und Aufbau eines inklusiven Katastrophenschutzes, Gewaltschutz
Inklusive Gesundheitsversorgung
Barrierefreiheit und angemessene Vorkehrungen
Inklusiver Arbeitsmarkt
Inklusive Bildung
Neuausrichtung des psychiatrischen Versorgungssystems und Zwangsvermeidung
Selbstbestimmtes Leben und Ausbau ambulanter Wohnformen
Reproduktive Selbstbestimmung und das Recht auf Elternschaft
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