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Umsetzung von der UN-Behindertenrechts-Konvention

Unsere Empfehlungen für die Regierungszeit 2021 bis 2025

Was steht in diesem Text?

Dieser Text ist von dem
Deutschen Institut für Menschen-Rechte.
Dort gibt es ein Büro.
Das Büro heißt:
Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechts-Konvention.

Die UN-Behindertenrechts-Konvention ist ein UN-Vertrag.
Viele Länder auf der Welt haben den Vertrag unterschrieben.
Mit ihrer Unterschrift stimmen diese Länder den Regeln aus dem Vertrag zu.

Die Monitoring-Stelle prüft:

  • Wird der UN-Vertrag in Deutschland eingehalten.
  • Haben behinderte Menschen in Deutschland die
    gleichen Rechte wie alle anderen Menschen auch.

In diesem Text stehen 11 Empfehlungen.
Empfehlungen sind so etwas wie Vorschläge.
Sie sind von der Monitoring-Stelle.
In diesem Text steht:
Das soll von 2021 bis 2025 gemacht werden:
Damit Deutschland die Regeln aus dem UN-Vertrag beachtet.

Nicht gedruckt erhältlich

Themen: Rechte von Menschen mit Behinderungen
Herausgeber*in: Deutsches Institut für Menschen-Rechte

Größe: (PDF, 1,44 MB)
URN: urn:nbn:de:101:1-2022101912312724329886
Seiten: 25
Erschienen: 01/2022

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