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ENNHRI veröffentlicht Papier zu „Climate Change and Human Rights in the European Context“ Beteiligung junger Generation im Klimaschutz sicherstellen

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· Meldung

Die Grundrechteder jüngeren Generation in Deutschland sind gefährdet, weil der deutsche Gesetzgeber bisher keine konkreten Regeln für den Klimaschutz ab dem Jahr 2030 aufgestellt hat. Das hat das Bundesverfassungsgericht im März 2021 klargestellt. Nun will die Regierung nachbessern. Werden Kinder und Jugendliche an der Nachbesserung beteiligt, wie es die Kinderrechtskonvention vorsieht? Und was hat das alles mit Menschenrechten zu tun?

Der Klimawandel hat viel mit Menschenrechten zu tun. Das zeigt gerade auch die zunehmende Anzahl von Klimaklagen vor regionalen und nationalen Gerichten. Im November 2020 reichten sechs portugiesische Kinder und Jugendliche Klage gegen 33 europäische Staaten beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) ein. Ihr Vorwurf: Die Staaten tun zu wenig  gegen den Klimawandel und gefährden so die Zukunft und Rechte der jungen Generation. Im April 2021 folgte eine Klage von Senior_innen gegen die Schweiz undvor dem Kinderrechteausschuss der Vereinten Nationen liegt seit 2019 eine Beschwerde von Kindern und Jugendlichen aus mehreren Ländern, darunter aus Deutschland. Alle Klagen haben mangelnde staatliche Maßnahmen zur Eindämmung des Klimawandels zum Gegenstand.

In Deutschland sieht das Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluss vom März 2021 die Grundrechte einer gesamtenjüngeren Generation gefährdet, weil der deutsche Gesetzgeber bisher keine konkreten Regeln für den Klimaschutz ab dem Jahr 2030 aufgestellt hat. Auch in den Niederlanden und in Frankreich hatten Klimaklagen vor nationalen Gerichten Erfolg.

Das Europäische Netzwerk Nationaler Menschenrechtsinstitutionen (ENNHRI) nimmt zu diesen jüngsten Entwicklungen Stellung. Die Stellungnahme des Netzwerks, „Climate Change and Human Rights in the European Context“, an der das Deutsche Institut für Menschenrechte mitgearbeitet hat, betrachtet die nationalen Klimapolitiken und -praktiken ausgewählter europäischer Länder und die rechtlichen Fragen, die sich aus der Europäischen Menschenrechtskonvention ergeben. ENNHRI zeigt Wege auf, wie diese Fragen im Lichte der  Rechtsprechung des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofs, des Völkerrechts, menschenrechtlicher Standards und Prinzipien sowie der jüngsten Entwicklungen in der Rechtsprechung der einzelnen europäischen Staaten angegangen werden können.

Beteiligung junger Generation im Klimaschutz muss sichergestellt werden

Die aktive und informierte Beteilung an politischen Entscheidungsprozessen ist ein Menschenrecht und muss auch mit Blick auf den Klimaschutz gewährleistet werden. In seinem Papier stellt ENNHRI fest, dass die jeweiligen europäischen Länder zwar unterschiedliche Formen von Beteiligung in ihrer Klimapolitik vorsehen, weitere Anstrengungen aber erforderlich sind, um eine effektive Beteiligung der Öffentlichkeit sicherzustellen. In Deutschland beispielsweise betrug die Anhörungsfrist zum Entwurf des 2019 verabschiedeten Klimaschutzgesetzes nur einen Arbeitstag.

Die Bundesregierung hat nun die Möglichkeit hier nachzubessern. In seinem Beschluss vom März 2021 fordert das Bundesverfassungsgericht den deutschen Gesetzgeber dazu auf, bis Ende 2022 klare Treibhausgas-Reduktionsziele für den Zeitraum nach 2030 festzulegen.

Das Bundesumweltministerium hat schnell reagriert und legte am 5. Mai 2021 Eckpunkte für ein neues Klimaschutzgesetz mit ambitionierteren Klimazielen für die Jahre 2030, 2040 und 2045 vor. Das ist grundsätzlich zu begrüßen. Die Bundesregierung sollte aber dieses Mal sicherstellen, dass die junge Generation effektiv an der Neufassung des Klimaschutzgesetzes beteiligt ist. Denn es sind insbesondere ihre Rechte und die Rechte zukünftiger Generationen, die es mit einer angemessenen Klimaschutzpolitik zu schützen gilt.

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