Kinderrechte ins Grundgesetz – mit einem starken Beteiligungsrecht
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Pressemitteilung
Berlin. Das Deutsche Institut für Menschenrechte hat die Bundesregierung aufgefordert, die im Koalitionsvertrag verabredete Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz zügig voranzutreiben. „Wir sind davon überzeugt, dass eine Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz Kinder als Träger eigener Rechte stärkt und die Beachtung ihrer Interessen in Justiz und Verwaltung verbessert", erklärte Claudia Kittel, Leiterin der Monitoring-Stelle UN-Kinderrechtskonvention des Deutschen Instituts für Menschenrechte.
Wir erwarten insbesondere mit Blick auf die Ausgestaltung des Beteiligungsrechts eine Formulierung, die sachlich uneingeschränkt mit Artikel 12 UN-Kinderrechtskonvention und Artikel 24 EU-Grundrechtecharta übereinstimmt“, so Claudia Kittel weiter. Die aus den Medien bekannte Gesetzesformulierung im Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums bleibe leider signifikant hinter den völkerrechtlich verbindlichen Vorgaben der UN-Kinderrechtskonvention, der EU-Grundrechtecharta und der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zurück.
„Aus diesem Grund halten wir die aktuell diskutierte Formulierung für unzureichend, um die Rechte von Kindern wirksam zu stärken“, so die Leiterin der Monitoring-Stelle anlässlich der heutigen Veröffentlichung einer Stellungnahme des Instituts zum Referentenentwurf.
Das Übereinkommen über die Rechte des Kindes (UN-Kinderrechtskonvention) wurde am 20. November 1989 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen verabschiedet. 196 Staaten haben die Konvention bisher ratifiziert, darunter auch Deutschland. Vom UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes wurde Deutschland bereits mehrfach dazu aufgefordert, Kinderrechte im Grundgesetz zu verankern.
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