Berlin. Das Deutsche Institut für Menschenrechte hat die Bundesregierung aufgefordert, die im Koalitionsvertrag verabredete Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz zügig voranzutreiben. „Wir sind davon überzeugt, dass eine Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz Kinder als Träger eigener Rechte stärkt und die Beachtung ihrer Interessen in Justiz und Verwaltung verbessert", erklärte Claudia Kittel, Leiterin der Monitoring-Stelle UN-Kinderrechtskonvention des Deutschen Instituts für Menschenrechte.
Wir erwarten insbesondere mit Blick auf die Ausgestaltung des Beteiligungsrechts eine Formulierung, die sachlich uneingeschränkt mit Artikel 12 UN-Kinderrechtskonvention und Artikel 24 EU-Grundrechtecharta übereinstimmt“, so Claudia Kittel weiter. Die aus den Medien bekannte Gesetzesformulierung im Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums bleibe leider signifikant hinter den völkerrechtlich verbindlichen Vorgaben der UN-Kinderrechtskonvention, der EU-Grundrechtecharta und der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zurück.
„Aus diesem Grund halten wir die aktuell diskutierte Formulierung für unzureichend, um die Rechte von Kindern wirksam zu stärken“, so die Leiterin der Monitoring-Stelle anlässlich der heutigen Veröffentlichung einer Stellungnahme des Instituts zum Referentenentwurf.
Das Übereinkommen über die Rechte des Kindes (UN-Kinderrechtskonvention) wurde am 20. November 1989 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen verabschiedet. 196 Staaten haben die Konvention bisher ratifiziert, darunter auch Deutschland. Vom UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes wurde Deutschland bereits mehrfach dazu aufgefordert, Kinderrechte im Grundgesetz zu verankern.
Dies ist der achte Menschenrechtsbericht, den das Deutsche Institut für Menschenrechte in seiner Funktion als Nationale Menschenrechtsinstitution Deutschlands dem Deutschen Bundestag vorlegt. Der Bericht erfasst den Zeitraum vom 1. Juli 2022 bis zum 30. Juni…
Dies ist der achte Menschenrechtsbericht, den das Deutsche Institut für Menschenrechte in seiner Funktion als Nationale Menschenrechtsinstitution Deutschlands dem Deutschen Bundestag vorlegt. Der Bericht erfasst den Zeitraum vom 1. Juli 2022 bis zum 30. Juni…
Wir verwenden Cookies. Einige sind notwendig für die Funktion der Website, andere helfen uns, die Website zu verbessern. Um unseren eigenen Ansprüchen beim Datenschutz gerecht zu werden, erfassen wir lediglich anonymisierte Nutzer*innendaten mit „Matomo“. Um unser Internetangebot für Sie ansprechender zu gestalten, binden wir außerdem externe Inhalte ein.