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Kinderrechte ins Grundgesetz
Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes zur ausdrücklichen Verankerung der Kinderrechte
Der aus den Medien bekannte Referentenentwurf verfolgt das Ziel, Kinderrechte entsprechend den Verabredungen des Koalitionsvertrags im Grundgesetz zu verankern und sieht hierfür die Einfügung eines neuen Artikel 6 Absatz 1a im Grundgesetz vor. Das Institut begrüßt, dass sowohl das Kindeswohl-Prinzip als auch das Recht auf Beteiligung im Grundgesetz verankert werden sollen. Die konkrete Ausgestaltung im Referentenentwurf bleibt jedoch signifikant hinter dem bestehenden Gewährleistungsgehalt der UN-Kinderrechtskonvention, der Europäischen Grundrechtecharta sowie hinter der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zurück.