Aktuelles

Corona-Pandemie: Rückschritte bei der Verwirklichung der Kinderrechte in Deutschland

· Meldung

Die Monitoring-Stelle UN-Kinderrechtskonvention des Deutschen Instituts für Menschenrechte hat zum 31.10.2020 eine Ergänzung zu ihrem ersten Parallelbericht an den UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes eingereicht. Alle 59 Anregungen aus dem Parallelbericht aus 2019 gelten weiterhin. Die Monitoring-Stelle sieht jedoch angesichts der Corona-Pandemie und der damit verbundenen staatlichen Maßnahmen den Bedarf, einige ihrer Anregungen an den Ausschuss besonders hervorzuheben.

Defizite insbesondere bei Gewaltschutz, Bekämpfung von Kinderarmut und Zugang zu Bildung für alle Kinder wurden sichtbar

Die Verwirklichung der Kinderrechte in Deutschland hat mit Beginn der Corona-Pandemie erhebliche Rückschritte erlitten. Die Rückschritte zeigten sich insbesondere in der anfänglichen Nichtbeachtung der Ansichten von Kindern und Jugendlichen durch Bund, Länder und Kommunen. Gleichzeitig wurden schon bestehende Defizite hinsichtlich des Gewaltschutzes von Kindern, der Bekämpfung von Kinderarmut sowie des Zugangs zu Bildung für alle Kinder verstärkt sichtbar. Die Erfahrungen, die durch die Corona-Pandemie gemacht werden, gilt es baldmöglichst auszuwerten, um mit der Verwirklichung der Kinderrechte in Deutschland wieder ein großes Stück voranzukommen. Aus Sicht der Monitoring-Stelle gehört dazu auch ein gezielter Aus- und Aufbau von Interessenvertretungen von Kindern auf Ebene des Bundes, der Länder und der Kommunen, damit ihre Meinungen nicht erneut ungehört bleiben.

Die Monitoring-Stelle hatte ihren Parallelbericht bereits im Oktober 2019, die Bundesregierung ihren 5./6. Staatenbericht zur UN-Kinderrechtskonvention bereits im April2019 beim UN-Ausschuss in Genf vorgelegt. Parallelberichte dienen dazu, den UN-Ausschuss zusätzlich zum Staatenbericht über den Stand der Umsetzung der jeweiligen Konvention im überprüften Land zu informieren. Durch die andauernde Corona-Pandemie musste das Staatenprüfverfahren zur UN-Kinderrechtskonvention verschoben werden. Aus diesem Grund haben zivilgesellschaftliche Organisationen und Nationale Menschenrechtsinstitutionen die Möglichkeit erhalten, Aktualisierungen zu ihren bisherigen Berichten bis Ende Oktober 2020 einzureichen. Alle Berichte zusammen bilden die Basis für die Überprüfung, ob Bund, Länder und Kommunen die Vorgaben aus der UN-Kinderrechtskonvention befolgen. Der nächste Schritt im Staatenberichtsverfahren ist eine nicht-öffentliche Sitzung 2021 mit zivilgesellschaftlichen Organisationen, UN-Sonderorganisationen, der Monitoring-Stelle UN-Kinderrechtskonvention sowie Selbstorganisationen von Kindern.

Das Übereinkommen über die Rechte des Kindes vom 20. November 1989, die sogenannte UN-Kinderrechtskonvention, ist in Deutschland seit April 1992 in Kraft. In ihr sind Schutz-, Förder- und Beteiligungsrechte von Kindern festgeschrieben. Im Zentrum der Konvention steht die Anerkennung von Kindern als eigenständige (Rechts-)Subjekte und damit Träger_innen von Menschenrechten.

Monitoring-Stelle UN-KRK

Das Deutsche Institut für Menschenrechte wurde 2015 im Anschluss an die dritte Staatenprüfung Deutschlands mit dem Monitoring der Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention betraut. Die Monitoring-Stelle UN-Kinderrechtskonvention hat den Auftrag, die Rechte von Kindern zu fördern, zu schützen und die Umsetzung der Konvention in Deutschland zu überwachen.

Mehr zu diesem Thema

Zum Seitenanfang springen