Aktuelles

Bundesregierung muss Nationalen Aktionsplan zur Bekämpfung von Menschenhandel entwickeln

© pixelio.de/Rainer Sturm

· Pressemitteilung

Berlin. Am 1. April 2013 trat das Übereinkommen des Europarats zur Bekämpfung des Menschenhandels für Deutschland in Kraft. Anlässlich des 10. Jahrestags fordert die Berichterstattungsstelle Menschenhandel des Deutschen Instituts für Menschenrechte die Bundesregierung auf, einen Nationalen Aktionsplan zur Bekämpfung von Menschenhandel zu entwickeln.

Deutschland hat sich mit der Ratifikation des Übereinkommens verpflichtet, Menschenhandel zu verhindern, zu verfolgen und Betroffene von Menschenhandel zu schützen.

„Ein Nationaler Aktionsplan wäre ein starkes Instrument im Kampf gegen Menschenhandel und würde einen Rahmen für eine umfassende und kohärente Strategie bieten. Die Gruppe unabhängiger Expertinnen und Experten des Europarats für die Bekämpfung des Menschenhandels (GRETA) fordert Deutschland schon seit langem auf, eine Strategie zu entwickeln, die neben Menschenhandel zur sexuellen Ausbeutung und zur Arbeitsausbeutung auch weitere Ausbeutungsformen wie das Ausnutzen strafbarer Handlungen, Bettelei und den Organhandel umfasst, die jedoch bisher nur wenig Aufmerksamkeit erhalten“, erklärt Beate Rudolf, Direktorin des Instituts. Auch in der dritten Evaluierungsrunde 2023 werde diese Empfehlung voraussichtlich erneut aufgegriffen.

„Die Bundesregierung will gemäß Koalitionsvertrag ‚die Bekämpfung des Menschenhandels ressortübergreifend koordinieren, die Unterstützungssysteme für Betroffene verbessern und ihre Rechte stärken‘ und ‚Opfer von Menschenhandel sollen ein Aufenthaltsrecht unabhängig von ihrer Aussagebereitschaft erhalten‘. Wir begrüßen diese menschenrechtlich gebotenen Vorhaben. Sie sollten in einem Nationalen Aktionsplan zusammengeführt werden, der sich inhaltlich an den menschenrechtlichen Maßstäben der Europaratskonvention ausrichtet und für die Umsetzung dieser Vorhaben klare Zuständigkeiten, Zeitvorgaben und einzusetzende Finanzmittel festschreibt. Dies wäre ein wichtiger Grundstein für eine vollumfängliche Umsetzung der Menschenhandelskonvention“, so Rudolf weiter.

Berichterstattungsstelle Menschenhandel

Das Deutsche Institut für Menschenrechte ist vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) damit betraut worden, die Umsetzung der Konvention des Europarats zu Menschenhandel in Deutschland unabhängig zu beobachten und zu begleiten. Hierfür hat es die Berichterstattungsstelle Menschenhandel eingerichtet.

Konferenz am 31. März 2023: Menschenhandel bekämpfen, Betroffene schützen – Ein Nationaler Verweismechanismus für Deutschland

Ansprechpartner*in

Mehr zu diesem Thema

Zum Seitenanfang springen