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Fach-Veranstaltung zu „Schutz vor Gewalt in Wohn-Einrichtungen“

Die Veranstaltung ist vom Beauftragten von der Bundesregierung
für Menschen mit Behinderungen und dem Deutschen Institut für Menschenrechte.

Die Veranstaltung ist am 10. Dezember 2021.
Sie beginnt um 10:00 Uhr.
Sie ist um 16:00 Uhr zu Ende.

Die Veranstaltung findet im Internet statt.
Sie wird als Live-Stream übertragen.
Ein Live-Stream ist ein Video von einer Veranstaltung.
Sie können das Video auf einer Internet-Seite anschauen.
Klicken Sie auf diesen Link:
www.behindertenbeauftragter.de/gewaltschutz
Sie können die Internet-Seite ab 9:30 Uhr besuchen.

Weitere Informationen können Sie hier herunterladen:
Programm-Flyer Leichte Sprache (PDF, 359 KB, Datei ist barrierefrei)

Hintergrund

Mehr Schutz vor Gewalt für Menschen mit Behinderungen

Menschen mit Behinderung haben ein Recht auf Schutz vor Gewalt.
Das steht auch im
UN-Vertrag über die Rechte von Menschen mit Behinderungen.
Viele Länder haben den UN-Vertrag unterschrieben.
Auch Deutschland.
Deutschland muss sich deshalb
um den Schutz von Menschen mit Behinderungen kümmern.

Menschen mit Behinderung erleben besonders oft Gewalt

Zum Beispiel:

  • Sie werden geschlagen.

Oder verletzt

  • Sie werden beleidigt.

Oder beschimpft

  • Sie werden belästigt.

Oder sogar vergewaltigt.

  • Andere Personen bestimmen über Menschen mit Behinderungen.

Das alles ist Gewalt.

Eine neue Regel

Gewalt passiert besonders oft
in Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen.
Eine Einrichtung ist zum Beispiel ein Wohnheim.
Gewalt kann durch andere Bewohner und Bewohnerinnen passieren.
Gewalt kann auch durch Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen passieren.

Das soll anders werden.
Deshalb gibt es eine neue Regel.
Die Regel steht im Sozialgesetz-Buch 9.

Die Regel gilt seit dem letzten Juni.

Die Einrichtungen müssen zum Beispiel einen Plan schreiben.
Der Plan heißt: Gewaltschutz-Konzept.
Im Gewaltschutz-Konzept steht:

  • So verhindert die Einrichtung Gewalt.
  • Das tut die Einrichtung, wenn Gewalt passiert.
  • So überprüft die Einrichtung:
    Halten sich alle an die Regeln gegen Gewalt?

Tipps für mehr Schutz vor Gewalt

Fachleute haben eine Untersuchung gemacht.
Die Fachleute arbeiten an der Uni Erlangen-Nürnberg.

Das Ministerium für Arbeit und Soziales hat die Untersuchung bezahlt

Die Fachleute haben zum Beispiel Menschen in Einrichtungen befragt.

Dann haben die Fachleute Tipps und Vorschläge aufgeschrieben:
Das können die Einrichtungen tun für mehr Schutz vor Gewalt.
Bei der Veranstaltung reden wir über diese Tipps.

Was passiert noch bei der Veranstaltung?

  • Wir hören Vorträge zum Thema Gewalt-Schutz.
  • Fachleute machen Gesprächs-Runden.
  • Sie können den Fachleuten Fragen stellen.
  • Sie können Ihre Meinung sagen.

Wir wollen mit den Fachleuten darüber reden:
Was müssen wir tun für mehr Gewaltschutz?

Anmeldung

Sie möchten bei der Veranstaltung dabei sein?
Dann melden Sie sich bitte an.
Klicken Sie für die Anmeldung auf diesen Link:
https://reg.bmas.de/gewaltschutz

Fragen

Haben Sie eine Frage zu der Veranstaltung?
Dann können Sie uns gern eine E-Mail schreiben.
Die E-Mail-Adresse ist:
events(at)behindertenbeauftragter.de

Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme!

 

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