Außergerichtliche Beschwerdeverfahren sollen pflegebedürftige Menschen ermächtigen, für ihre Rechte einzutreten und auf die Gestaltung ihrer Lebensbedingungen Einfluss zu nehmen. Zwar gibt es in Deutschland verschiedene Institutionen und Organisationen im Bereich der stationären Altenpflege, die Beschwerden entgegennehmen und bearbeiten, doch es fehlt an empirisch gesichertes Wissen, wie die Betroffenen selbst diese Möglichkeiten wahrnehmen.
Welche Bedingungen müssen erfüllt sein, damit Beschwerdeverfahren im Pflegealltag effektiv funktionieren? Diese Frage hat das Deutsche Institut für Menschenrechte in seinem Forschungsprojekt „Beschwerdemechanismen in der Altenpflege“ (gefördert von der Josef und Luise Kraft-Stiftung) empirisch untersucht und darauf aufbauend Handlungsempfehlungen formuliert. Diese richten sich insbesondere an die verantwortlichen Akteure für Beschwerdeverfahren in Pflegeeinrichtungen sowie an Verantwortliche der Prüfbehörden und Beschwerdestellen.
Beim Fachgespräch möchten wir Ihnen die Handlungsempfehlungen vorstellen und mit Ihnen diskutieren, welche Bedingungen nötig sind, damit Betroffene in Beschwerdeverfahren ihre Anliegen durchsetzen können. Die Teilnahme ist kostenlos.
Die Veranstaltung findet in Kooperation mit Pflege in Not, der Bundesarbeitsgemeinschaft der Krisentelefone, Beratungs- und Beschwerdestellen für alte Menschen statt.