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Stellungnahme
Zum Referentenentwurf „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches – Verbesserung des Schutzes der sexuellen Selbstbestimmung“
des Bundesministeriums für Justiz und Verbraucherschutz
Das Bundesjustizministerium hat einen Entwurf zur Änderung des Sexualstrafrechts vorgelegt, der Schutzlücken im Vergewaltigungstatbestand schließen soll. Das Institut empfiehlt, den Entwurf zur Änderung des Sexualstrafrechts dahingehend zu überarbeiten, dass das sexuelle Selbstbestimmungsrecht und damit der erklärte Willen der Betroffenen im Zentrum der Norm stehen.