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Stellungnahme

Zum Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz eines Gesetzes zur Einführung eines familiengerichtlichen Genehmigungsvorbehaltes für freiheitsentziehende Maßnahmen bei Kindern

Die Monitoring-Stelle UN-Kinderrechtskonvention begrüßt den vorgelegten Referentenentwurf und das damit verbundene familiengerichtliche Genehmigungserfordernis für freiheitsentziehende Maßnahmen bei Kindern. Der Entwurf schließt eine Rechtslücke und erkennt die Vorgaben aus Artikel 25 der Konvention an, in welchem die Rechte von Kindern in einer Unterbringung festgeschrieben sind. Kinder haben somit das Recht auf eine regelmäßige Überprüfung der ihnen gewährten Behandlung sowie aller anderen Umstände, die für ihre Unterbringung von Belang sind. Nach bisheriger Rechtslage musste das Familiengericht nur dann eingeschaltet werden, wenn es um Unterbringungen von Kindern und Jugendlichen geht, die mit Freiheitsentziehungen verbunden sind.

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Themen: Kinderrechte
Herausgeber*in: Deutsches Institut für Menschenrechte

Größe: (PDF, 212 KB)
Seiten: 6
Erschienen: 09/2016

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